Prüfling auf Laptopbildschirm. Prüfende Person sitzt am Schreibtisch und macht sich Notizen.

Mündliche Online-Prüfungen

Hinweise zur Umsetzung von mündlichen Online-Prüfungen per Videokonferenz
Prüfling auf Laptopbildschirm. Prüfende Person sitzt am Schreibtisch und macht sich Notizen.
Foto: AdobeStock
Information

Eine mündliche Online-Prüfung ist eine mündliche Prüfung, die als Fern- bzw. Distanzprüfung durch Bild- und Tonverbindung per Videokonferenz abgenommen wird. 

Vorteile von mündlichen Online-Prüfungen

Mündliche Prüfungen sind vergleichsweise einfach in einem digitalen Format umsetzbar. Sie können diese als Einzelprüfungen und (wenn sonst üblich) als Prüfungen von Kleingruppen durchführen, die in einem vorab in Form eines Gespräches festgelegten Zeitrahmen stattfinden. Aber auch Kolloquien, Poster-Präsentationen oder Referate sind in diesem Format möglich.

Dies hat u. a. folgende entscheidende Vorteile:

Rechtliche Aspekte

Anders als bei Online-Lehrveranstaltungen per Videokonferenzsystem, bei denen die Verarbeitung von Audio- und Videodaten der Studierenden nur auf Grundlage einer freiwilligen und widerruflichen Einwilligung erfolgt, gelten für schriftliche und mündliche Online-Prüfungen mit Videokonferenzsystem nach der 2. Änderung der Corona-Rahmensatzungpdf, 347 kbpdf, 347 kb (vom 5. Mai 2021) andere Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen. Hier erfolgt die Datenverarbeitung auf gesetzlicher Grundlage (§ 3 Absatz 9 der Corona-Rahmensatzung), d. h. die Datenverarbeitung ist rechtmäßig, wenn und soweit sie zur Erfüllung der Aufgabe der Universität Jena zur Abnahme von Prüfungen erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ergibt sich daraus, dass Täuschungshandlungen (z. B. durch die Hilfe Dritter) zu vermeiden sind und im Ergebnis gleiche Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer geschaffen werden, um die Prüfung unter chancengleichen Bedingungen zu gewährleisten. 

Eine Aufzeichnung einer mit Videokonferenz durchgeführten mündlichen Prüfung ist unzulässig.

Vor der Prüfung

  • Aufklärung der Studierenden über Prüfungsformat und Bedingungen

    Da die Videoprüfung mit einem technischen und organisatorischen Aufwand verbunden ist, sollten die Prüflinge spätestens 14 Tage vorab über den individuell festgelegten Prüfungstermin sowie die Prüfungsmodalitäten, insbesondere auch den Online-Modus zu informieren. Zudem sollten sie bereits mit Terminvereinbarung die technischen und organisatorischen Voraussetzungen klären. Mit der Einladung zum Videokonferenz-Meeting versenden Sie auch die Datenschutzhinweise für Online-Prüfungen.

    Weisen Sie Ihre Prüflinge auch auf die Informationsseiten für Studierende hin.

  • Videokonferenz einrichten

    Für die Videoaufsicht darf ausschließlich der von der Universität Jena zur Verfügung gestellte Dienst eingesetzt werden, der nach Kriterien von Datenschutz und Datensicherheit sowie nach Anforderungen an Performanz und Benutzerfreundlichkeit voreingestellt wurde. Die Universität Jena hat die Videokonferenzsoftware ZoomExterner Link beschafft und mit erheblichen Sicherheitseinstellungen abgesichert. Auf den Seiten des Multimediazentrums finden Sie weitere Hinweise dazu.

    Die Videokonferenzsoftware Zoom bietet folgende Möglichkeiten für die Einrichtung der mündlichen Online-Prüfung:

    • Virtueller Warteraum: Sie sollten den Zugang zum Prüfungsraum über den virtuellen Warteraum kontrollieren, wenn Sie mehrere Prüfungen nacheinander abnehmen. Nach der Prüfung kann der Prüfling während der Beratung der Prüfenden in den Warteraum zurückgeschickt werden.
    • Hinweis zur VPN-Verbindung: Bitte beachten Sie, dass Videokonferenzen nicht über die VPN-Verbindung durchgeführt werden sollten. Dies verbessert die Qualität der Videokonferenz und spart Bandbreite für andere Dienste z. B. Moodle.
  • Technische Voraussetzungen klären

    Zur Vermeidung von (technischen) Störungen, weisen Sie Ihre Prüflinge vorab auf folgende Punkte hin:

    • Eine stabile Internetverbindung ist Grundvoraussetzung.
    • Es sollten nur aktuelle Browser genutzt werden.
    • Videokonferenzen sollten nicht über die VPN-Verbindung durchgeführt werden. Dies verbessert die Qualität der Videokonferenz.
    • Die zu Prüfenden müssen über eine funktionsfähige Webcam und ein Mikrofon für die Prüfung verfügen. Wenn der Prüfling keine Webcam besitzt, können die Studierenden die für die Prüfungen erforderliche Webcam beim Multimedizentrum ausleihen. Grundsätzlich genügt auch ein Smartphone in Kombination mit einem Headset.
    • Weisen Sie Ihre Studierenden darauf hin, unbedingt einen Technik-Test im Vorfeld durchzuführen, um das Setup von Zoom, Webcam und Mikro zu testen und ggf. technische Probleme vorab festzustellen und beheben zu können.

    Weisen Sie auf die Informationen für Studierende zu Digitalen Prüfungen hin. Dort finden Sie u. a. folgende Informationen:

    • Vermeidung von Störfaktoren, die vorab ausgeschlossen werden können.
    • Wie die Kamera richtig eingestellt werden muss.
    • Wie sie eine sichere Prüfungsumgebung herstellen.
  • Organisatorische Voraussetzungen klären

    Weisen Sie die Prüflinge darauf hin, dass sie im Zuge der Vorbereitungen auf die Prüfung sicherstellen müssen, dass für die Prüfung ein Raum genutzt wird, in dem die Prüflinge allein sind. Sie müssen dafür sorgen, dass keine Störungen während der Prüfung auftreten. Beides kann im Verdachtsfall mittels Room-Scan geprüft werden.

Während der Prüfung

  • Identitätskontrolle

    Ist der Prüfling bei einer mündlichen Prüfungsleistung nicht mindestens einem Prüfenden persönlich bekannt, muss eine Identitätsüberprüfung erfolgen, um sicher zu stellen, dass die richtige Person die Prüfung ableistet. Zu diesem Zweck kann vom Prüfling verlangt werden, seine Thoska, den Personalausweis oder ein vergleichbares amtliches Personaldokument mit Hilfe der Kamera zu zeigen. 

  • Belehrung des Prüflings

    Um Probleme und Unstimmigkeiten am Prüfungstag zu vermeiden und auf Fragen reagieren zu können, sollten Sie die Prüflinge möglichst frühzeitig über alle (technischen) Anforderungen und Regeln in Kenntnis setzen. Das schafft sowohl für Sie als auch für die Studierenden Sicherheit. Spätestens vor der Prüfung muss eine Belehrung über Rechte und Pflichten erfolgen. Informieren Sie die Prüflinge mit der Belehrung über folgende Punkte:

    • Mit der Belehrung, bestätigen die Studierenden auch die Kenntnisnahme der Datenschutzbedingungen. Stellen Sie die Datenschutzhinweise für digitale Prüfungen spätestens 14 Tage vor der Prüfung zur Verfügung.
    • Umgang mit Täuschungsversuchen
    • Umgang mit technischen Störungen während der Prüfung
  • Herstellung einer sicheren Prüfungsumgebung

    Die Hilfe anderer Personen ist ausgeschlossen. Die Studierenden müssen sich alleine im Raum aufhalten. Ein sogenannter Room-Scansollte aber nicht unangemessen und damit pauschal vorgenommen werden, da dieser als ein Eingriff in den privaten Bereich (die meisten Studierenden befinden sich für die Prüfung in ihren privaten Zimmern) der Studierenden angesehen wird. Wir empfehlen, dieses Mittel daher nur dann anzuwenden, wenn der Prüfling sich verdächtig verhält. Befindet sich eine andere Person im Raum wird ein Zuflüstern möglicherweise hörbar, der Prüfling reagiert nicht ad hoc auf die Fragen und blickt auffällig umher.

    Lassen Sie den Prüfling seine Kamera ggf. so aufstellen, dass die verschlossene Zimmertür hinter ihm sichtbar ist.

  • Umgang mit Täuschungsversuch

    Sollten das oben beschriebene Verhalten des Prüflings bei Ihnen den Eindruck eines Täuschungsversuches auslösen, können Sie den Prüfling bitten, die Kamera im Raum zu schwenken oder sich bei begründeten und zu dokumentierenden Anhaltspunkten den Bildschirminhalt anzeigen lassen. Bei Täuschungsverdacht muss in jedem Fall im Nachgang eine Anhörung des Studierenden erfolgen, in dem ihr oder ihm der Verdacht vorgehalten wird. Erst im Anschluss an die Anhörung kann die Täuschung festgestellt oder eben nicht festgestellt werden. Kann eine Täuschung festgestellt werden, weil z. B. eine andere Person im Raum ist, wird die Prüfung abgebrochen und nach der Anhörung des Studierenden mit 5,0 bewertet. Kann die Täuschung nicht ganz eindeutig schon während der Prüfung festgestellt werden, sollte die Prüfung unter Vorbehalt fortgesetzt werden. 

    Bei festgestellter Täuschung mit dem Ergebnis einer 5,0 sollte die Wiederholungsprüfung in Präsenz durchgeführt werden

  • Umgang mit technischen Störungen während der Prüfung

    Haben Studierende eine instabile Internetverbindung oder andere technische Probleme, können Sie als Prüfende nicht aktiv helfen. Entscheidend ist stattdessen der Umgang mit dieser Situation. Beruhigen Sie den Prüfling und prüfen Sie eine Behebung oder einen Ausgleich der Störung, etwa durch eine Prüfungsverlängerung.

    Wird die Prüfung mehrmals durch technische Probleme gestört, sollte die Prüfung abgebrochen und in Präsenz wiederholt werden. Die Prüfungsteilnahme wird nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gezählt. Dies gilt jedoch nur bei technischen Problemen, die nicht in den Verantwortungsbereich der betreffenden Studierenden fallen (z. B. durch Missachtung der vorab mitgeteilten Hinweise, wie Nutzung aktueller Browser,  etc.), und wenn diese Störung nicht während der Prüfung behoben oder - z. B. durch Prüfungsverlängerung - ausgeglichen werden kann.

    Analog zum allgemeinen Prüfungsverlauf soll auch der technische Ablauf der Prüfung angemessen notiert werden. Störungen müssen entsprechend ihrer Art, des Umfangs und der Dauer festgehalten werden, ebenso die Durchführung von Störungsausgleichsmaßnahmen.

  • Fragezeichen und Lupe mit Glühlampe
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