Hier finden Sie, in dieser Reihenfolge, Informationen zu den Prüfungsformaten:
- Online-Klausur
- Elektronische Präsenzprüfung und
- Mündliche Online-Prüfung
In den einzelnen Abschnitten finden Sie zuerst eine Beschreibung des Prüfungsformats, an welche sich FAQs (häufig gestellte Fragen) zum jeweiligen Prüfungsformat anschließen.
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Welche Technik benötige ich, um an einer Online-Klausur teilzunehmen?
Ihre Lehrperson wird Sie im Vorfeld über die nötige Ausstattung informieren. Sie benötigen für eine Online-Klausur:
- einen internetfähigen Computer mit aktuellem Browser
- eine funktionsfähige Webcam. Grundsätzlich genügt auch ein Smartphone in Kombination mit einem Headset.
- ein Mikrofon
- ggf. eine Möglichkeit, Scans herzustellen (z. B. Smartphone mit einer App, die Fotos in pdf umwandelt)
- ausreichend Bandbreite der Internetverbindung.
Bei Online-Klausuren sollten die Lehrenden eine Testklausur durchführen oder Techniktests vor der Klausur anbieten. So können Sie schon einmal erfahren, wie sich die digitale Prüfungssituation anfühlt und bei technischen Problemen eine Lösung finden, bevor die richtige Klausur geschrieben wird. Zur Vermeidung von prüfungsrechtlichen Nachteilen sollten Sie diese Möglichkeit unbedingt wahrnehmen.
Wichtig für einen guten Ablauf der Klausur ist, dass Sie auf Ihrem Computer während der Prüfung nicht mit dem VPN-Client verbunden sind, alle Anwendungen geschlossen sind, die nicht für die Klausur benötigt werden und sämtliche Ad-Blocker ausgeschaltet sind.
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Muss ich die Kamera bei einer Online-Klausur anschalten?
Die kurze Antwort lautet: ja.
Wie bei einer Präsenzklausur auch, möchte die Lehrperson Sie beaufsichtigen, um die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel auszuschließen. Von Seiten der Lehrperson her findet also keine andere ‚Beobachtung‘ statt als bei der Präsenzklausur üblich. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, ein Pseudonym anzugeben (welches Sie vorher mit der Lehrperson abstimmen), um Ihre Identität nicht beim Videokonferenzanbieter oder vor anderen Studierenden preisgeben zu müssen.
Die Universität Jena hat zudem ein sehr starkes Interesse am Schutz der Daten aller ihrer Mitglieder. Für die Durchführung mündlicher und schriftlicher Online Prüfungen haben wir umfassende Datenschutzhinweise für die Online-Prüfungen erstellt (Datenschutzhinweise für Online-Prüfungen).
Für die Videoaufsicht darf außerdem ausschließlich der von der Universität Jena zur Verfügung gestellte Dienst gewählt werden, der nach Kriterien von Datenschutz und Datensicherheit sowie nach Anforderungen an Performanz und Benutzerfreundlichkeit voreingestellt wurde. Die Universität Jena hat die Videokonferenzsoftware ZoomExterner Link beschafft und mit erheblichen Sicherheitseinstellungen abgesichert. Auf den Seiten des Multimediazentrums finden Sie weitere Hinweise dazu.
Damit garantiert die Universität Jena für den Datenschutz bei Verwendung der entsprechenden Technik. Auch ist es den Lehrenden nicht gestattet die Videokonferenz, welche während der Prüfung läuft, aufzuzeichnen.
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Was mache ich, wenn ich nicht die richtige Technik besitze?
Für Studierende ist es möglich, beim beim Multimediazentrum eine Webcam auszuleihen.
Falls Sie für die Prüfung einen Laptop benötigen, können Sie sich an laptopspende@uni-jena.de wenden. Zur Laptopspende
Ist während der Testklausur bereits klar geworden, dass Sie z. B. nur über wenig Bandbreite bei der Internetverbindung verfügen, können Sie bei der Lehrperson nachfragen, ob die Klausur auch vor Ort (am Lehrstuhl, in einem Seminarraum, im PC-Pool) geschrieben werden kann.
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Kann ich ein mobiles Endgerät (Tablet, iPad etc.) für die Online-Klausur nutzen?
Wir raten vom Einsatz mobiler Endgeräte für die Online-Klausuren ab, da es zu Problemen und Fehlern bei der Darstellung der Fragen kommen kann, vor allem beim Einsatz von Drag&Drop- sowie MC-Fragen. Bei diesen Frageformaten kann es bei einer zu kleinen Bildschirmdarstellung dazu kommen, dass Felder nicht korrekt angezeigt werden oder Checkboxen nicht zu sehen sind und Sie deshalb keine Antwort abgeben können.
Wenn Sie kein Desktop-Gerät besitzen, können Sie sich an laptopspende@uni-jena.de wenden.
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Wie verhalte ich mich während einer Online-Klausur?
Während der Online-Klausur sollten Sie sich, wie auch bei einer Präsenzprüfung, abmelden, falls Sie auf die Toilette müssen. Besser ist es jedoch, dies vorher zu erledigen. Auch sollten Sie Speisen oder Getränke vorher besorgen.
Ein ständiges Schauen auf das Smartphone oder andere ungewöhnliche Verhaltensweisen können bei dem Prüfer/der Prüferin den Verdacht der Täuschung aufkommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Aufzeichnung der Prüfung in Ton und/oder Bild auch durch die Studierenden strengstens untersagt ist und zu hochschul- und strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
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Wie vermeide ich Störungen während der Prüfung?
Um prüfungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, sollten Sie technische Probleme nach Möglichkeit bereits im Vorfeld ausschließen. Dazu zählt:
- aktuellen Browser nutzen
- an der Testklausur teilnehmen, um technische Probleme vorab zu identifizieren und ggf. durch einen Ortswechsel oder Leihtechnik zu lösen.
Neben der technischen Ausstattung benötigen Sie eine gute Prüfungsumgebung sowie gute Prüfungsbedingungen. Vergewissern Sie sich vor der Prüfung:
- dass Ihre Mitbewohner und Mitbewohnerinnen Sie nicht stören und
- dass für die Zeit der Prüfung die Internetbandbreite für Sie frei gelassen wird.
Besprechen Sie diese Dinge mit Ihren Mitbewohner*innen und schließen Sie gegebenenfalls Ihre Zimmertür ab, um Störungen zu vermeiden. Auch ist es hilfreich, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz vor der Prüfung aufräumen, um den Verdacht der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gar nicht erst aufkommen zu lassen.
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Wie soll die Kamera bei Online-Klausuren eingestellt sein?
Bei Online-Prüfungen über Webkonferenzen ist die Einstellung der Kamera ein wichtiger Faktor und sollte von Ihnen bereits im Vorfeld einmal getestet werden.
Die Kamera muss so aufgestellt werden, dass Ihr Gesicht und Oberkörper von Beginn bis Ende der Prüfung sichtbar sind. Außerdem ist es hilfreich, wenn hinter Ihnen Ihre verschlossene Zimmertür sichtbar ist.
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Was mache ich bei technischen Problemen während der Online-Klausur?
Die Lehrenden sollten Ihnen durch eine Testklausur die Möglichkeit bieten, alle technischen Probleme, die auftreten können, zu identifizieren und abzuschalten. Diese Möglichkeit sollten sie zum Vermeiden von prüfungsrechtlichen Nachteilen unbedingt nutzen, denn ein Anspruch auf einen erneuten Prüfungsversuch aufgrund eines anerkannten Rücktritts bei größeren technischen Problemen besteht nur, wenn diese nicht in den Verantwortungsbereich der Studierenden fallen (z.B. durch Missachtung der vorab mitgeteilten Hinweise, wie Nutzung aktueller Browser, Teilnahme an Testklausur, etc.) und wenn die die technischen Probleme unverzüglich (also noch während der Prüfung) mitgeteilt werden.
Umso mehr kommt es darauf an, dass Sie im Falle auftretender technischer Probleme während einer Prüfung einen vernünftigen Nachweis führen und nicht aus Panik heraus die Situation verschlimmern. Kommt es zu technischen Problemen während einer Online-Prüfung, versuchen Sie nicht, etwas an den Einstellungen zu ändern oder herumzuklicken, sondern:
- melden Sie sich unverzüglich telefonisch, per Mail oder Chat bei der angegebenen Kontaktperson für diese Prüfung, um ihre technischen Probleme glaubhaft mitzuteilen. Ihre Prüferin oder Ihr Prüfer sollte Ihnen im Vorfeld der Prüfung angegeben haben, wer über welche Kanäle bei technischen Problemen während der Prüfung erreichbar ist. Notieren Sie sich vorab die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten, sodass Sie auch im Falle eines Internetausfalls Zugriff auf die entsprechende Telefonnummer haben.
- Sie müssen das Problem und dessen Dauer bestmöglich dokumentieren, um einen Nachweis an den Prüfer/die Prüferin übermitteln zu können. Die Dokumentation kann über einen Screenshot oder ein Handybild geleistet werden. Wichtig ist hierbei, dass das Datum und die Uhrzeit sichtbar sind. Möglicherweise bittet die Kontaktperson Sie auch um weitere Nachweise.
Lässt sich das Problem beheben, kann Ihnen die Prüferin oder der Prüfer eine Schreibzeitverlängerung als Nachteilsausgleich gewähren. Eine weitere wichtige und beruhigende Information ist, dass der Prüfungsserver alle Aktivitäten zwischenspeichert. Das heißt, dass Sie bei einem kurzzeitigen Internetausfall direkt nach der Wiederverbindung an der Stelle weiterarbeiten können, an der das Netz ausgefallen ist. Es gehen also keine Lösungen verloren.
Bei größeren Problemen, die nicht während der Prüfung behoben oder z. B. durch Schreibzeitverlängerung ausgeglichen werden können, gilt grundsätzlich, dass Studierende, die unverschuldet nicht an der Klausur teilnehmen können, von der Prüfung zurücktreten können. Bei anerkanntem Rücktritt besteht ein Anspruch auf einen erneuten Prüfungsversuch. Hatten einzelne Studierende größere technische Probleme, wird die Klausurteilnahme nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gezählt.
Sollte über die Frage, ob die technische Störung tatsächlich dazu geführt hat, dass Sie die Prüfung nicht durchführen konnten, ein Konflikt zwischen Ihnen und der Lehrperson entstehen, wenden Sie sich bitte immer erst an eine fakultätsinterne Einrichtung z. B. das Prüfungsamt oder die Studierendenberatung. Die Studiendekane und Studiendekaninnen Ihrer Fakultät helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter.
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Was machen Lehrende, die einen Verdacht auf Täuschung haben?
In diesem Fall sind die Lehrenden befugt, Nachfragen zu stellen, indem sie Sie beispielsweise in eine Break-out-Session holen. Auch für eine Überprüfung der Identität kann die Lehrperson mit Ihnen kurzzeitig in einen anderen virtuellen Raum ‚gehen‘. Weiterhin ist es möglich, dass Sie im Verdachtsfall gebeten werden, Ihre Kamera einmal durch den Raum zu schwenken, um auszuschließen, dass sich weitere Personen in dem Raum befinden oder anderweitig unerlaubte Hilfsmittel deponiert sind.
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Hinweise zur Datenverarbeitung in Videokonferenzen
Alle Studierenden sind angehalten, den Umfang der Datenverarbeitung und die mit der Aufsicht der Studierenden per Videokonferenz-Dienst einhergehende Einbuße an Privatheit in ihrem eigenen Interesse durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich zu reduzieren. Hierzu gehört z. B.:
- die Wahl einer geeigneten, abgeschiedenen räumlichen Umgebung,
- das Entfernen von Bildern und persönlichen Gegenständen im Hintergrund der Kamera sowie ggf.
- die Information von anderen, sich in der Wohnung aufhaltenden Personen, die möglichst nicht durch die Kamera erfasst werden sollten.
Für die Videoaufsicht darf ausschließlich der von der Universität Jena zur Verfügung gestellten Dienst gewählt werden, der nach Kriterien von Datenschutz und Datensicherheit sowie nach Anforderungen an Performanz und Benutzerfreundlichkeit voreingestellt wurde. Die Universität Jena hat die Videokonferenzsoftware ZoomExterner Link beschafft und mit erheblichen Sicherheitseinstellungen abgesichert. Auf den Seiten des Multimediazentrums finden Sie weitere Hinweise dazu.
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Welche Technik benötige ich, um an einer elektronischen Präsenzklausur teilzunehmen?
Bei einer elektronischen Präsenzklausur wird die gesamte nötige Technik durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena gestellt.
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Wie verhalte ich mich während einer elektronischen Präsenzklausur?
Hier unterscheidet sich Ihr Verhalten nicht vom Verhalten bei einer Klausur, die mit Stift und Papier geschrieben wird.
- Gehen Sie vorher auf Toilette und melden Sie sich ggf. für den Toilettengang ab.
- Bringen Sie sich genug zu Trinken und bei einer längeren Klausur, falls erlaubt, auch Speisen mit.
- Verhalten Sie sich ruhig, um die anderen Klausurteilnehmenden nicht zu stören.
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Was mache ich bei technischen Problemen während der elektronischen Präsenzprüfung?
Kommt es zu technischen Problemen während einer elektronischen Präsenzprüfung, versuchen Sie nicht, etwas an den Einstellungen zu ändern oder herumzuklicken, sondern melden Sie sich unverzüglich bei Ihrer Prüfungsaufsicht.
Lässt sich das Problem beheben, kann Ihnen die Prüferin oder der Prüfer eine Schreibzeitverlängerung als Nachteilsausgleich gewähren. Bei größeren Problemen, die nicht während der Prüfung behoben oder z. B. duch Schreibzeitverlängerung ausgeglichen werden können, gilt grundsätzlich, dass Studierende, die unverschuldet nicht an der Klausur teilnehmen können, von der Prüfung zurücktreten können. Bei anerkanntem Rücktritt besteht ein Anspruch auf einen erneuten Prüfungsversuch. Hatten einzelne Studierende größere technische Probleme, wird die Klausurteilnahme nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gezählt.
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Welche Technik benötige ich, um an einer mündlichen Onlineprüfung teilzunehmen?
Ihre Lehrperson wird Sie im Vorfeld über die nötige Ausstattung informieren. Sie benötigen für eine mündliche Onlineprüfung
- einen internetfähigen Computer, auf dem Zoom idealerweise bereits installiert ist
- eine funktionsfähige Webcam
- ein Mikrofon
- ausreichend Bandbreite der Internetverbindung.
Führen Sie vorher einen Test durch, z.B. mit Mitstudierenden. So können Sie sehen, ob die Übertragung ausreichend gut ist. Wichtig für einen reibungslosen Ablauf der mündlichen Onlineprüfung ist weiterhin, dass Sie auf Ihrem Computer während der Prüfung nicht mit dem VPN-Client verbunden sind und dass alle Anwendungen geschlossen sind, die nicht für die Prüfung benötigt werden.
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Muss ich die Kamera bei einer mündlichen Onlineprüfung anschalten?
Die kurze Antwort lautet: ja. Dies ist, nicht nur wegen der Identitätskontrolle, für eine mündliche Onlineprüfung unumgänglich und wird für die Prüfungsteilnahme vorausgesetzt.
Die Universität Jena hat ein sehr starkes Interesse am Schutz der Daten aller ihrer Mitglieder. Für die Durchführung mündlicher und schriftlicher Online Prüfungen haben wir umfassende Datenschutzhinweise für die Online-Prüfungen erstellt (Datenschutzhinweise für Online-Prüfungen). Einen weiteren Schutzmechanismus stellen umfassende Verträge mit mehreren Videokonferenzsoftwareanbietern dar. Damit garantiert die Universität für den Datenschutz bei Verwendung der entsprechenden Technik. Auch ist es den Lehrenden nicht gestattet die Videokonferenz, welche während der Prüfung läuft, aufzuzeichnen.
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Was mache ich, wenn ich nicht die richtige Technik besitze?
Für Studierende ist es möglich, beim beim Multimediazentrum eine Webcam auszuleihen.
Falls Sie für die Prüfung einen Laptop benötigen, können Sie sich an laptopspende@uni-jena.de wenden. Zur Laptopspende
Ist während des Probedurchlaufs mit Ihren Mitstudierenden bereits klar geworden, dass Sie z. B. nur über wenig Bandbreite bei der Internetverbindung verfügen, können Sie bei der Lehrperson nachfragen, ob die mündliche Prüfung auch vor Ort durchgeführt werden kann.
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Kann ich ein mobiles Endgerät (Tablet, iPad etc.) für die mündliche Onlineprüfung nutzen?
Solange Sie die Kameraeinstellungen (s. u.) beachten, ist es für mündliche Onlineprüfungen grundsätzlich möglich, ein mobiles Endgerät zu benutzen. Achten Sie auf eine gute Internetverbindung sowie darauf, dass Sie während der Prüfung alle Benachrichtigungen deaktivieren, sodass Sie sich auf die Prüfung konzentrieren können sowie der Verdacht auf den Einsatz unerlaubter Hilfsmittel gar nicht erst aufkommt.
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Wie verhalte ich mich während einer mündlichen Onlineprüfung?
Konzentrieren Sie sich auf die mündliche Online-Prüfung, beachten Sie die Kameraeinstellungen (s. u.) und nutzen Sie nur die erlaubten Hilfsmittel.
Bitte beachten Sie, dass die Aufzeichnung der Prüfung in Ton und/oder Bild auch durch die Studierenden strengstens untersagt ist und zu hochschul- und strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
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Wie soll die Kamera bei mündlichen Onlineprüfungen eingestellt sein?
Bei mündlichen Onlineprüfungen ist die Einstellung der Kamera ein wichtiger Faktor und sollte von Ihnen bereits im Vorfeld einmal getestet werden.
Die Kamera muss so aufgestellt werden, dass Ihr Gesicht und Oberkörper sowie Ihre Hände von Beginn bis Ende der Prüfung sichtbar sind. Außerdem ist es hilfreich, wenn hinter Ihnen Ihre verschlossene Zimmertür sichtbar ist.
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Wie vermeide ich Störungen während der mündlichen Onlineprüfung?
Sorgen Sie für eine gute Prüfungsumgebung sowie gute Prüfungsbedingungen:
- Führen Sie vorab mit Mitstudierenden eine Probesitzung auf Zoom durch, um technische Störungen vorab zu erkennen und auszuräumen.
- Vergewissern Sie sich vor der Prüfung, dass Ihre Mitbewohner und Mitbewohnerinnen Sie nicht stören und
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitbewohner und Mitbewohnerinnen Ihnen für die Zeit der Prüfung die nötige Internetbandbreite frei lassen.
Besprechen Sie diese Dinge mit Ihren Mitbewohner*innen und schließen Sie gegebenenfalls Ihre Zimmertür ab, um Störungen zu vermeiden. Auch ist es hilfreich, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz vor der Prüfung aufräumen, um den Verdacht der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gar nicht erst aufkommen zu lassen.
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Was mache ich bei technischen Problemen während der mündlichen Onlineprüfung?
Wenn Sie vorab eine Probesitzung durchgeführt haben, bei der Kamera, Internetverbindung und Mikrofon reibungslos funktioniert haben, und es trotzdem zu technischen Problemen kommen sollte:
- Bleiben Sie ruhig und melden Sie sich unverzüglich telefonisch, per Mail oder Chat bei der angegebenen Kontaktperson für diese Prüfung, um ihre technischen Probleme glaubhaft mitzuteilen. Ihre Prüferin oder ihr Prüfer sollte Ihnen im Vorfeld der Prüfung angegeben haben, wer über welche Kanäle bei technischen Problemen während der Prüfung erreichbar ist. Notieren Sie sich vorab die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten, sodass Sie auch im Falle eines Internetausfalls Zugriff auf die entsprechende Telefonnummer haben.
- Sie müssen das Problem und dessen Dauer bestmöglich dokumentieren, um einen Nachweis an den Prüfer/die Prüferin übermitteln zu können. Die Dokumentation kann über einen Screenshot oder ein Handybild geleistet werden. Wichtig ist hierbei, dass das Datum und die Uhrzeit sichtbar sind. Möglicherweise bittet die Kontaktperson Sie auch um weitere Nachweise.
Lässt sich das Problem beheben, kann Ihnen die Prüferin oder der Prüfer eine Zeitverlängerung als Nachteilsausgleich gewähren. Bei größeren Problemen, die nicht während der Prüfung behoben oder z. B. durch Zeitverlängerung ausgeglichen werden können, gilt grundsätzlich, dass Studierende, die unverschuldet nicht an der Prüfung teilnehmen können, von der Prüfung zurücktreten können. Bei anerkanntem Rücktritt besteht ein Anspruch auf einen erneuten Prüfungsversuch. Hatten einzelne Studierende größere technische Probleme, wird die mündliche Prüfung nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gezählt.
Sollte über die Frage, ob die technische Störung tatsächlich dazu geführt hat, dass Sie die Prüfung nicht durchführen konnten, ein Konflikt zwischen Ihnen und der Lehrperson entstehen, wenden Sie sich bitte immer erst an eine fakultätsinterne Einrichtung z. B. das Prüfungsamt oder die Studierendenberatung. Die Studiendekane und Studiendekaninnen Ihrer Fakultät helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter.
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Was machen Lehrende, die einen Verdacht auf Täuschung haben?
In diesem Fall sind die Lehrenden befugt, Nachfragen zu stellen. Weiterhin ist es möglich, dass Sie im Verdachtsfall gebeten werden, Ihre Kamera einmal durch den Raum zu schwenken, um auszuschließen, dass sich weitere Personen in dem Raum befinden oder anderweitig unerlaubte Hilfsmittel deponiert sind.
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Hinweise zur Datenverarbeitung in Videokonferenzen
Alle Studierenden sind angehalten, den Umfang der Datenverarbeitung und die mit der Aufsicht der Studierenden per Videokonferenz-Dienst einhergehende Einbuße an Privatheit in ihrem eigenen Interesse durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich zu reduzieren. Hierzu gehört z. B.:
- die Wahl einer geeigneten, abgeschiedenen räumlichen Umgebung,
- das Entfernen von Bildern und persönlichen Gegenständen im Hintergrund der Kamera sowie ggf.
- die Information von anderen, sich in der Wohnung aufhaltenden Personen, die möglichst nicht durch die Kamera erfasst werden sollten.
Für die mündliche Online-Prüfung darf ausschließlich der von der Universität Jena zur Verfügung gestellte Dienst eingesetzt werden, der nach Kriterien von Datenschutz und Datensicherheit sowie nach Anforderungen an Performanz und Benutzerfreundlichkeit voreingestellt wurde. Die Universität Jena hat die Videokonferenzsoftware ZoomExterner Link beschafft und mit erheblichen Sicherheitseinstellungen abgesichert. Auf den Seiten des Multimediazentrums finden Sie weitere Hinweise dazu.