Person am Laptop hält Glühbirne, auf der ein menschlicher Kopf und das Wort "AI" abgebildet ist

Informationen zum Prüfungsrecht

Rechtliche Aspekte zu KI in der Lehre
Person am Laptop hält Glühbirne, auf der ein menschlicher Kopf und das Wort "AI" abgebildet ist
Illustration: Adobe Stock

Aktuelle rechtliche Lage

Auch wenn Prüfungsordnungen den Einsatz von ChatGPT und anderen Bots (nachfolgend „ChatGPT“ oder „KI“ genannt) durch Studierende während der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich regeln oder gesondert sanktionieren, ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht an unserer Universität aktuell nicht zulässig.

Prüfenden stehen aktuell zwei Möglichkeiten zum Umgang mit dem Einsatz von KI im Rahmen von Prüfungen offen:

  1. Ermöglichung des Einsatzes von KI im Rahmen von Prüfungen. In diesem Fall muss die Prüferin bzw. Prüfer die KI ausdrücklich als Hilfsmittel zulassen. Die Studierenden müssen dann die Nutzung von z.B. ChatGPT für die Prüfungsleistung angeben.
  2. Keine Erlaubnis der Nutzung von ChatGPT oder anderen KI-Anwendungen. Dies entspricht, wie o.a., den aktuellen geltenden rechtlichen Regelungen. Da eine unerlaubte Nutzung im Nachhinein nicht nachweisbar ist, ist zu empfehlen, die Prüfungen zur Vermeidung von Täuschungen vorab auf Täuschungsmöglichkeiten zu testen.

Häufig gestellte Fragen zu KI und Prüfungen finden Sie auf den Seiten zum digitalen Prüfen.

Anpassung der Eigenständigkeitserklärung für KI in Haus- und Abschlussarbeiten

Vor dem Hintergrund der Nutzungsmöglichkeit von KI-Werkzeugen bei Seminar- oder Abschlussarbeiten wurde eine Aktualisierung der Eigenständigkeitserklärung notwendig. Diese wurde durch die Mitglieder der AG „KI in der Lehre“ in Abstimmung mit dem Rechtsamt vorgenommen und schließt grundsätzlich die Verwendung generierenden KI-Werkzeuge zunächst aus.

In einer zusätzlichen Freigabeerklärung, die von der prüfenden Person angepasst werden kann, kann der Einsatz von KI-Werkzeugen jedoch unter festgelegten Bedingungen und mit spezifischen Dokumentatspflichten erlaubt werden. Beide Dokumente können im Hanfried heruntergeladen werden.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Eigenständigkeitserklärung

Ansprechperson bei prüfungsrechtlichen Fragen
Anja Milas
vCard
Universitätshauptgebäude, Raum 3.59
Fürstengraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link