Person löst am Laptop Klausurfragen

E-Prüfung unter Onlineaufsicht

Hinweise zur Umsetzung von ekeltronischen Prüfungen unter Onlineaufsicht
Person löst am Laptop Klausurfragen
Foto: Ravzan für AdobeStock
Information

Eine elektronische Prüfung (E-Prüfung) unter Onlineaufsicht ist eine schriftliche Fern- bzw. Distanzprüfung, die zeitgleich mit anderen Prüflingen innerhalb eines bestimmten Zeitfensters meist von zuhause unter Videoaufsicht mithilfe von Bild- und Tonverarbeitung geschrieben wird und über ein elektronisches Eingabesystem als Moodle-Test (elektronische Prüfung = E-Prüfung) auf der Prüfungsplattform erfolgt.

Dieses Format ist aufgrund der Verfügbarkeit von auf generativer KI basierenden Anwendungen und der eingeschränkten Aufsichtsmöglichkeit nicht zu empfehlen.

Vor- und Nachteile von E-Prüfungen unter Onlineaufsicht

Zusätzlich zu den allgemeinen Vorteilen von E-Prüfungen (kein Entschlüsseln unleserlicher Handschriften, integrierbare Multimediadateien, automatisierte Auswertung und Ergebnisanalysen), bieten E-Prüfungen unter Onlineaufsicht unbestritten eine Reihe von weiteren Vorteilen (höhere Barrierefreiheit, weniger Prüfungsstress, Distanzprüfung möglich).

Der schwerwiegendste Nachteil bei E-Prüfungen unter Onlineaufsicht ist die eingeschränkten Aufsichtsmöglichkeit. Auch bei Videoüberwachung kann nicht gewährleistet werden, dass für alle Prüflinge aufgrund des erhöhten Täuschungsrisikos chancengleiche Prüfungsbedingungen hergestellt werden. Insbesondere im Hinblick auf Anwendungen, die auf generativer KI basieren, ist dieses Format daher nicht zu empfehlen (weitere Informationen zu KI in der Lehre).

Wir raten daher bei allen E-Prüfungsformaten einschließlich der Open-Book-Klausur zur Präsenz (siehe  elektronische Präsenzprüfung), in der ein faires Umfeld geschaffen und eine angemessene sowie effektive Aufsicht ermöglicht werden kann.

Rechtliche Aspekte

Anders als bei Online-Lehrveranstaltungen per Videokonferenzsystem bei denen die Verarbeitung von Audio- und Videodaten der Studierenden nur auf Grundlage einer freiwilligen und widerruflichen Einwilligung erfolgt, gelten für schriftliche und mündliche E-Prüfung unter Onlineaufsicht mit Videokonferenzsystem nach der §3 der noch geltenden Corona-Rahmensatzungpdf, 347 kb (vom 5. Mai 2021) andere Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen. Hier erfolgt die Datenverarbeitung auf gesetzlicher Grundlage (§ 3 Absatz 9 der Corona-Rahmensatzung), d. h. die Datenverarbeitung ist rechtmäßig, wenn und soweit sie zur Erfüllung der Aufgabe der Universität Jena zur Abnahme von Prüfungen erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ergibt sich daraus, dass Täuschungshandlungen (z. B. durch die Hilfe Dritter) zu vermeiden sind und im Ergebnis gleiche Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer geschaffen werden, um den Charakter einer Klausur als Aufsichtsarbeit unter chancengleichen Bedingungen zu gewährleisten. Um die Hilfe Dritter möglichst auszuschließen ist eine Videoaufsicht damit auch bei Open-Book-Klausuren verpflichtend. 

Ein Proctoring der studentischen Geräte (z. B. durch den Safe-Exam-Browser in Moodle), ist aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig, da dies einen starken Eingriff in die Computersysteme der Studierenden darstellt sowie die Konfiguration fehleranfällig ist. Für E-Prüfungen in Präsenz in den PC-Pools des MMZ kann der Safe-Exam-Browser jedoch eingesetzt werden, da er auf den Poolgeräten bereits vorinstalliert ist.

Organisatorische Rahmenbedingungen festlegen und bekannt geben

  • Bekanntgabe des Prüfungsformats und erlaubter Hilfsmittel

    Sofern gemäß der Angabe in der Modulbeschreibung mehrere Prüfungsformen (z.B. Klausur, Hausarbeit) in Betracht kommen, so geben Sie die für die aktuelle Veranstaltung gewählte Prüfungsform den Studierenden bitte spätestens zu Veranstaltungsbeginn bekannt. Bitte informieren Sie die Studierenden zu diesem Zeitpunkt auch darüber, dass Sie die Prüfungsleistung als E-Prüfung durchführen.

    Klären Sie Ihre Studierenden darüber auf, ob es sich um eine Closed-Book-Prüfung, bei der keine Hilfsmittel erlaubt sind, oder um eine Open-Book-Prüfung handelt, bei der Hilfsmittel erlaubt sind. Weisen Sie explizit darauf hin, was erlaubte und was unerlaubte Hilfsmittel sind. Die Prüfungsordnungen der Uni Jena regeln oder sanktionieren den Einsatz von generativer KI, wie ChatGPT und anderen Bots durch Studierende während der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich. Trotzdem ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht aktuell nicht zulässig, es sei denn, der Prüfende hat den Einsatz explizit gestattet und mit Rahmenbedingungen versehen.

    Weisen Sie Ihre Studierenden außerdem auf die Informationsseiten zum digitalen Prüfen für Studierende hin.

  • Bekanntgabe der Prüfungsbedingungen und Videoaufsicht

    Wir raten grundsätzlich zu E-Prüfungen in Präsenz, da unter Onlineaufsicht oftmals kein faires Umfeld geschaffen und eine angemessene sowie effektive Aufsicht ermöglicht werden kann (siehe E-Prüfung in Präsenz). Dies gilt auch bei Open-Book-Prüfungen.

    Sollten Sie sich dennoch dafür entscheiden, informieren Sie die Studierenden spätestens 14 Tage vor der Prüfung darüber, dass Sie die Prüfung als Prüfung unter Onlineaufsicht mit einer Videokonferenz durchführen werden. Diese Information können Sie in Friedolin z. B. in den Kommentaren hinterlegen, sodass die Studierenden vor der Prüfungsanmeldung wissen, welches Format sie erwartet. 

    • Jeder Prüfling muss über eine funktionsfähige Webcam und ein Mikrofon für die Klausur verfügen (Ausleihe möglich). Grundsätzlich genügt für die Videoaufsicht auch ein Smartphone in Kombination mit einem Headset, wenn der Computer keine Webcam hat. Studierende können aber auch eine Webcam ausleihen
    • Die Kamera muss von Studierenden korrekt eingestellt werden: Informationen zum Einstellen der Kamera
    • Weisen Sie Ihre Studierenden darauf hin, wie sie sich während einer E-Klausur unter Onlineaufsicht verhalten sollten: Informationen für Studierende zu Digitalen Prüfungen
    • Informieren Sie Ihre Prüflinge, wie sie technische Störungen vermeiden können
    • Mit der Belehrung bestätigen die Studierenden die Kenntnisnahme der Datenschutzbedingungen. Stellen Sie die Datenschutzhinweise für digitale Prüfungen spätestens 14 Tage vor der Prüfung im Prüfungsraum zur Verfügung.

    Studierenden, die Bedenken haben, mit ihrem richtigen Namen an der Videokonferenz teilzunehmen, kann man anbieten, dass Sie den Anzeigenamen im Meeting ändern. Sie können im Vorfeld ein Pseudonym abzustimmen, unter dem die Prüflinge in der Konferenz erscheinen.

  • Virtuellen Prüfungsraum beantragen und einrichten

    Die Friedrich-Schiller-Universität bietet seit dem 20. Juli 2020 einen dezidierten Prüfungsserver (exam.uni-jena.deExterner Link) für E-Klausuren an. Das System basiert auf dem aus der Lehre bekannten System Moodle, wurde jedoch für den Prüfungskontext angepasst. Dieser ist zwingend für E-Klausuren zu nutzen.

    Prüfungsräume können über das URZ ServicedeskExterner Link beantragt werden. Nach der Beantragung erhalten Sie vom Moodle-Team eine Bestätigungsmail mit Informationen zur Einrichtung des Raumes, einen Link sowie einen Einschreibeschlüssel für den Prüfungsraum. Falls Sie diese Benachrichtigung nicht erhalten haben, hilft Ihnen das Moodle-Team unter moodle@uni-jena.de gerne weiter.

    Den Link und Zugangscode senden Sie als Lehrende selbst an die zur Prüfung zugelassenen Studierenden per E-Mail, damit diese den Raum (schon vor dem eigentlichen Prüfungstermin) betreten können, um sich über den Ablauf und Bedingungen der Prüfung informieren zu können.

    Dieser Prüfungsraum ist bereits mit einem Grundgerüst ausgestattet, das Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Vorangelegt sind im Prüfungsraum folgende Elemente:

    • PDF: Datenschutzhinweise 
    • Textseite: Belehrung der Studierenden
    • Aufgabe: Einreichung Thoska  
    • Test: Eigenständigkeitserklärung für die Bestätigung der Selbstständigen Bearbeitung der Klausur durch die Studierenden 
    • Test: Belehrung und Prüfungsfähigkeit für die Bestätigung der Kenntnisnahme der Belehrung und Bestätigung der Prüfungsfähigkeit
    • Test: Modulklausur

    Die E-Klausur selbst konfigurieren Sie später so, dass sie erst zum eingestellten Prüfungstermin für die Studierenden verfügbar ist (siehe Erstellung der Klausur).

    Nachdem alle Prüflinge dem virtuellen Prüfungsraum beigetreten sind, empfiehlt es sich, die Selbsteinschreibung wieder zu deaktivieren, damit sich niemand nachträglich in den Raum einschreiben kann, der nicht zur Prüfung zugelassen ist. Hierfür gehen Sie auf Teilnehmer/innen -> Zahnrad -> Einschreibemethoden und deaktivieren die Selbsteinschreibung.

    Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen obliegt den Prüfenden. Ggf. entfernen Sie nicht zugelassene Prüflinge wieder aus dem Prüfungsraum.

  • Eigenständigkeitserklärung und Identitätsprüfung

    Auch bei E-Prüfungen unter Onlineaufsicht, die nicht in Präsenz stattfinden, ist eine Eigenständigkeitserklärung laut §3 Absatz 5 der Corona-Rahmensatzung (2. Änderung vom 5. Mai 2021) eine Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung. Und auch bei Open-Book-Klausuren, bei denen alle Materialien von den Studierenden genutzt werden dürfen, müssen die Prüflinge bestätigen, dass die Prüfung selbstständig und ohne Hilfe Dritter absolviert wird. 

    Ab dem Wintersemester 2023/24 wird von den Studierenden nur noch ein Scan der Thoska für die Identitätsüberprüfung benötigt. Für die Erklärung, dass die Aufgaben eigenständig und allein durch den Studierenden oder die Studierende bearbeitet werden, wurde das Grundgerüst des Prüfungsraumes angepasst und eine Bestätigung der Eigenständigkeit als Voraussetzung für die Prüfung eingerichtet. Nach der Einreichung der Thoska werden die Studierenden durch den Prozess automatisch geleitet.

    Um für sich selbst und die Studierenden Erleichterung zu schaffen, ist es ratsam, für das Einsammeln der Thoska-Scans die im Prüfungsraum vorangelegte „Aufgabe“ in Moodle zu nutzen. So erhalten Sie die Dokumente alle gesammelt und den Studierenden zugeordnet an einem Ort. 

    Kurz vor der Prüfung sollten Sie die abgebenen Scans mit der Zulassungsliste der Prüfung vergleichen. Personen, die einen Rücktritt von der Prüfung eingereicht haben oder die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt haben, sollten auch keinen Zugang zur Prüfung erhalten. Diese könnten Sie zu einer Gruppe (z. B. "Zweitversuch") zuweisen und den Zugriff auf den Erstversuch der Prüfung für diese Gruppe ausschließen. 

  • Umgang mit Studierenden ohne Webcam

    Ist bereits vor der Klausur bekannt, dass einzelne Studierende keine Webcam besitzen oder nur über wenig Bandbreite bei der Internetverbindung verfügen, können Sie anbieten, dass die Klausur vor Ort (am Lehrstuhl, in einem Seminarraum, im PC-Pool) geschrieben werden kann.

    Darüber hinaus können die Studierenden die für die Prüfungen erforderliche Webcam beim Multimediazentrum ausleihen.

    Diese Option können bspw. Studierende, die sich im Ausland befinden, nicht wahrnehmen. In diesem Fall könnten Studierende einen Rücktritt beim Prüfungsamt erklären und den Zweittermin / Nachschreibetermin als Ersten Termin/Versuch nutzen. Dies ist unbedingt mit dem Prüfungsamt im Vorfeld zu klären.

  • Videokonferenz zur Prüfungsaufsicht einrichten

    Für die Videoaufsicht darf ausschließlich der von der Universität Jena zur Verfügung gestellten Dienst gewählt werden, der nach Kriterien von Datenschutz und Datensicherheit sowie nach Anforderungen an Performanz und Benutzerfreundlichkeit voreingestellt wurde. Die Universität Jena hat die Videokonferenzsoftware ZoomExterner Link beschafft und mit erheblichen Sicherheitseinstellungen abgesichert. Auf den Seiten des Multimediazentrums finden Sie weitere Hinweise dazu.

    Die Prüfung auf Moodle und die Videoaufsicht erfolgen technisch gesehen unabhängig voneinander. Sie legen als Prüfende selbst ein Zoom-Meeting an und verschicken die Zugangsdaten samt Datenschutzhinweise an Ihre Studierenden. Empfehlenswert ist eine Versendung zusammen mit dem Link und dem Zugangscode zum Prüfungsraum. 

    Die Videokonferenzsoftware Zoom bietet folgende Möglichkeiten für die Einrichtung der Videoaufsicht:

    • Virtueller Warteraum: Sie können die Studierenden zu Beginn der Klausurzeit in einen virtuellen Warteraum schicken und diese von dort aus einzeln in Verbindung mit einer Identitätskontrolle zu dem Meeting Zutritt gewähren.
    • Deaktivieren privater Chats: Es ist möglich und dringend anzuraten, private Chats während der Klausur auszuschalten, sodass die Studierenden sich nicht über Lösungen austauschen können.
    • Breakout-Sessions zur Identifizierung oder Kontrolle der Arbeitsumgebung: Darüber hinaus kann eine Aufsichtsperson einen Prüfling, der sich auffällig verhält, in eine so genannte Break-Out-Session holen, um sich dort während der Klausur unter vier Augen beispielsweise die Arbeitsumgebung zeigen zu lassen oder Nachfragen zur Identität zu stellen.
    • Hinweis zur VPN-Verbindung: Bitte beachten Sie, dass Videokonferenzen nicht über die VPN-Verbindung durchgeführt werden sollten. Dies verbessert die Qualität der Videokonferenz und spart Bandbreite für andere Dienste z. B. Moodle.

Erstellung der Klausur

  • Test als Klausur anlegen

    Der im Prüfungsraum vorangelegte Test "Modulklausur" ist bereits mit den entsprechenden Einstellungen vorkonfiguriert. Diese sollten Sie überprüfen und auf Ihre spezielle Prüfungssituation anpassen.

    Um Betrugsversuche zu erschweren, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

    • geeignete (anwendungsorientierte) Aufgaben wählen
    • die Klausur für die Prüflinge individualisieren und variieren
    • geeignete Bearbeitungszeit festlegen

    How to Moodle@FSU Anleitung: Test als digitale Klausur einrichtenExterner Link
    → How to Moodle@FSU Anleitung: Fragesamlung anlegen und exportieren / importierenExterner Link
    → Moodle Dokumentation: Moodle Tests effektiv durchführenExterner Link 

    Da Proctoring z. B. durch die Verwendung von Safe-Exam-Browser einen starken Eingriff in die Computersysteme der Studierenden darstellt sowie die Konfiguration fehleranfällig ist, ist die Verwendung aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen bei E-Prüfungen unter Onlineaufsicht nicht zulässig. Für E-Prüfungen in Präsenzin den PC-Pools des MMZ kann der Safe-Exam-Browser jedoch eingesetzt werden, da er auf den Poolgeräten bereits vorinstalliert ist.

     

  • Geeignete Aufgaben wählen

    Bei der Konzeption von kompetenzorientierten, fairen und leistungsdifferenzierenden E-Klausuren sollten Sie zunächst darüber entscheiden, ob die Prüfung im Open-Book oder Closed-Book-Format durchgeführt werden soll. 

    Das unerlaubte Nachschlagen z.B. in digitalen Unterlagen oder die Nutzung von KI-Tools während einer Closed-Book-Prüfung kann nicht zufriedenstellend verhindert werden, da eine Überwachung des Bildschirms der Prüflinge nicht zulässig ist. Bei der Durchführung einer E-Prüfung im Open-Book-Format dürfen Studierende in ihren Unterlagen, im Internet und auch in Büchern nachschlagen. Somit sind simple Wissensabfragen, bei denen der Prüfling die Antwort direkt beim Nachschlagen oder eine nicht nachvollziehbare Nutzung von KI-Tools erhält, nicht geeignet.

    In beiden Fällen sollten demnach Klausuraufgaben konzipiert werden, bei denen die Unterlagen oder ein KI-Tool nur wenig helfen. Transferaufgaben bieten sich insbesondere an, wenn Verstehen, Anwenden oder Beurteilen des im Vorfeld bereits erworbenen oder gerade nachgeschlagenen Wissens überprüft werden soll. Solche Aufgaben erfordern, dass der Studierende gelernt hat und sich in seinen Unterlagen und dem Themengebiet auskennt. Ebenfalls ist ein schnelles ‚Zuflüstern‘ der Antwort erschwert, wenn die Antwort einer Erklärung bedarf. Dadurch dienen solche anwendungsorientierten Aufgaben der effektiven Leistungsdifferenzierung zwischen den Prüflingen. 

    How to Moodle@FSU Anleitung: FragetypenExterner Link

  • Angemessene Bearbeitungszeit

    Bei der Berechnung der passenden Bearbeitungszeit ist aufgrund unterschiedlicher technischer Voraussetzung ein ‚technischer‘ Bearbeitungspuffer einzuplanen. Eine Probeklausur zu einem früheren Zeitpunkt kann helfen, die Bearbeitungszeit einzuschätzen.

    Wählen Sie die Bearbeitungszeit so, dass Absprachen und der Austausch von Lösungen erschwert wird. Grundsätzlich sollte eine faktenabfragende Klausur unter größerem Zeitdruck geschrieben werden als eine Klausur, in der Transferaufgaben zu lösen sind.

  • Variation der Klausur

    Um einen Austausch der Prüflinge über die Klausurfragen untereinander zu erschweren, sollten Sie die Prüfung variieren.

    • Eine individuelle Variation der Klausur für jeden Prüfling ist zum einen durch die Reihenfolge der Aufgaben und innerhalb von Aufgaben eine zufällige Anordnung der Antwortmöglichkeiten möglich. 
    • Zum anderen ist es möglich, jedem Studierenden individuelle Fragen aus einer Fragekategorie der Fragesammlung (Fragetyp: Zufallsfrage) zufällig zuweisen zu lassen. Dies bietet sich bei Aufgaben an, die sich auf verschiedene Beispiele beziehen lassen oder bei denen lediglich die Antwortmöglichkeiten variiert werden. Achten Sie bei der Erstellung darauf, dass sich der Schwierigkeitsgrad nicht ändert und die Fragen nur leicht abgewandelt sind. 

    Wichtig ist vor allem, den Studierenden zu sagen, dass es (viele) Varianten gibt, die sich gar nicht so leicht unterscheiden lassen. Es muss klar werden, dass es nicht lohnend bzw. aufgrund des Zeitdrucks sogar schädlich ist, Lösungen untereinander auszutauschen. 

  • Probeklausur

    Vor der eigentlichen Klausur führen Sie bitte eine Probeklausur unter echten Bedingungen durch. Dies dient dazu, dass sich Studierende und Prüfende mit der Technik vertraut machen können und beide Seiten deutlich entspannter sind, wenn die tatsächliche Prüfung stattfindet. Zudem können sich Prüflinge in einem späteren Widerspruchs- und Klageverfahren nicht auf technische/digitale Probleme oder Verzögerungen in der Bearbeitung berufen, die mit vorheriger Teilnahme an der Probeklausur aufgefallen wären. Führen Sie die Testklausur im selben Prüfungsraum durch, die wie die spätere Klausur.

Durchführung der E-Prüfung unter Onlineaufsicht

  • Identitätskontrolle

    Bei Klausuren, die per Videokonferenz beaufsichtigt werden, sollten Sie die der Erklärung über die selbstständige Bearbeitung beigefügte Thoska zur Identitätskontrolle nutzen. Die Überprüfung der Identität soll laut Corona Rahmensatzung in geeigneter Weise stattfinden. Das bedeutet, dass je nach Prüfungsdesign unterschiedliche Formen der Identitätsüberprüfung geeignet sein können. 

    • bei kleineren Studierendengruppen: bei bzw. direkt nach „Eintritt“ in den Raum indem Sie die Studierenden einzeln eintreten lassen und den Thoska-Scan der Person mit dem Video vergleichen.
    • bei größeren Studierendengruppen: indem Sie die einzelnen Personen während der laufenden Bearbeitung der Klausur anhand ihrer Videos mit dem Bild der Thoska vergleichen. Bei Zweifeln kann einer der Aufsichtführenden mit der fraglichen Person in einen Breakout-Raum wechseln.

    Mindestmaß der Identitätsüberprüfung ist die Authentifizierung mittels des URZ-Logins in Kombination mit dem Zugangsschlüssel zum Prüfungsraum, den Sie als Lehrperson nur an die zur Prüfung zugelassenen Studierenden weitergeben. Außerdem erklären die Studierenden über die Eigenständigkeitserklärung, dass sie persönlich die Klausur lösen.

    Sie sollten im Vorfeld der Prüfung die Liste der zugelassenen Prüflinge mit der Teilnehmerliste im Prüfungsraum und der Zoomkonferenz abgleichen, um auszuschließen, dass Personen an der Prüfung teilnehmen, die sich ggf. kurzfristig von der Prüfung zurückgetreten sind.

  • Belehrung

    Um Probleme und Unstimmigkeiten am Prüfungstag zu vermeiden und auf Fragen reagieren zu können, sollten Sie die Prüflinge möglichst frühzeitig über alle (technischen) Anforderungen und Regeln in Kenntnis setzen. Das schafft sowohl für Sie als auch für die Studierenden Sicherheit. Spätestens vor der Prüfung muss eine Belehrung über Rechte und Pflichten erfolgen. Dabei sollte analog zu den Präsenzprüfungen vorgegangen und zusätzlich die besonderen Bedingungen der E-Prüfungen unter Onlineaufsicht erläutert werden. Möglich ist es auch, für eine Klausur mit Videoaufsicht die Belehrung im Vorfeld als Video aufzunehmen und zu Beginn der Klausur abzuspielen.

    Im voreingerichteten Prüfungsraum ist das Lesen und die Bestätigung der Belehrung in Moodle als Voraussetzung für die Freischaltung zur Klausur bereits eingerichtet.

    Belehren Sie die Studierenden über folgende organisatorischen, technischen und rechtlichen Punkte:

    • Bearbeitungszeit und technischer Bearbeitungspuffer
    • Verhalten nach Abgabe der Prüfung
    • erlaubte und unerlaubte Hilfsmittel
    • Belehrung über Videoaufsicht
    • Vermeiden und Umgang mit technischen Störungen
    • Umgang mit Täuschungsversuchen

    Analog zu den Präsenzprüfungen muss die Frage der Prüfungsfähigkeit angesprochen werden. Die Prüfungsfähigkeit wird mit der Belehrung im Prüfungsraum bestätigt. Nur dann wird die Modulprüfung für die Studierenden freigeschaltet. Der Prüfling wird im Falle einer Prüfungsunfähigkeitsanzeige an das Prüfungsamt verwiesen.

  • Freischalten der Klausur in Moodle

    Da die E-Klausur so konfiguriert ist, dass sie erst zum eingestellten Prüfungstermin für die Studierenden verfügbar ist, wird diese erst genau zu diesem Zeitpunkt zugänglich, nachdem die Belehrung und Prüfungsfähigkeit bestätigt wurden.

    Weisen Sie Ihre Prüflinge darauf hin, dass Sie ggf. erst die Seite aktualisieren müssen, damit die Freischaltung bei ihnen sichtbar wird.

  • Bearbeitung durch die Prüflinge

    Die Studierenden können Aufgabe für Aufgabe bearbeiten; dabei empfiehlt es sich insbesondere bei nicht-Textaufgaben, die Aufgaben zunächst auf papierhaften Lösungsvorlagen zu bearbeiten und anschließend die Ergebnisse zu übertragen. 

    Studierende sollten die Klausur vor Ablauf der Zeit manuell abgeben können; ansonsten sollten Sie die Einstellungen für die Klausur so wählen, dass sie nach Ablauf der vorgegebenen Bearbeitungszeit automatisch mit ihrem aktuellen Stand abgegeben wird. 

    Bei inhaltlichen Nachfragen sollten die Studierenden Sie im Chat ansprechen, um die anderen Prüflinge nicht zu stören.

    Haben die Studierenden die Prüfung abgegeben, sollten diese solange im Zoom-Meeting anwesend bleiben, bis die Klausur offiziell beendet wird oder Sie ihnen die Erlaubnis zum Verlassen per Chat erteilt haben. Bitten Sie die Studierenden, sich per Chat zu melden, wenn Sie die Klausur abgegeben haben und auf Ihre Rückmeldung zu warten, bevor sie das Zoom-Meeting verlassen.

  • Vermeiden und Umgang mit technischen Störungen

    Sollte es dennoch zu Störungen kommen, können Sie als prüfende Person nicht aktiv helfen. Entscheidend ist stattdessen der Umgang mit der Situation und ein gutes Briefing der Studierenden zum Umgang mit technischen Problemen im Vorfeld der Prüfung:

    1. Informieren Sie Ihre Studierenden darüber, dass sie zur Vermeidung prüfungsrechtlicher Nachteile z. B. beim Ausfall der Internetverbindung während der Klausur
      • ihre technischen (oder sonstigen) Probleme bzw. individuellen Nachteile bestmöglich dokumentierten (z. B. Screenshot einer Fehlermeldung) müssen und
      • die Störung zwingend unverzüglich per E-Mail oder Telefon melden und ihre technischen Probleme (glaubhaft) mitteilen müssen. Zu späte Schilderungen vermeintlicher Probleme weisen oft auf konstruierte Gründe hin.

    2. Zur Vermeidung von technischen Störungen sollten 
      • aktuelle Browser genutzt werden
      • Videokonferenzen nicht über die VPN-Verbindung durchgeführt werden. Dies verbessert die Qualität der Videokonferenz und spart Bandbreite für andere Dienste z.B. Moodle.
      • Studierende an der Testklausur teilnehmen, um technische Probleme vorab zu identifizieren.
      • Zur Vermeidung von Störfaktoren, die vorab ausgeschlossen werden können, siehe Informationen für Studierende zu digitalen Prüfungen

    3. Geben Sie dafür für die Prüflinge gut sichtbar an verschiedenen Stellen (Prüfungsraum, E-Mail, Selbstständigkeitserklärung) an, wer über welche Kanäle bei Fragen und technischen Problemen während der Klausur erreichbar ist. Um Hilfe bei größeren Problemen (z. B. mit der Internetverbindung) bieten zu können, sollten Sie erwägen, zusätzlich eine Telefonnummer anzugeben. Hier können die Betroffenen mindestens beruhigt und über das weitere Vorgehen informiert werden. Weisen Sie ihre Studierenden an, sich diese Kontaktmöglichkeit vorab zu notieren, damit Sie bei technischen Problemen auch Zugriff auf die entsprechende Telefonnummer haben.

    4. Eine weitere wichtige und für die Studierenden beruhigende Information ist, dass der Prüfungsserver alle Aktivitäten zwischenspeichert. Das heißt, dass die Studierenden bei einem kurzzeitigen Internetausfall direkt nach der Wiederverbindung an der Stelle weiterarbeiten können, an der das Netz ausgefallen ist. Es gehen also keine Lösungen verloren.

    5. Beruhigen Sie den Prüfling und prüfen Sie eine Behebung oder einen Ausgleich der Störung, etwa durch eine Schreibzeitverlängerung.
      → How to moodle@FSU Anleitung: Einrichtung einer Schreibzeitverlängerung zum Nachteilsausgleichpdf, 113 kbPDF, 113 KBpdf, 113 kb

    6. Grundsätzlich gilt immer, dass Studierende, die unverschuldet nicht an der Klausur teilnehmen können, von der Prüfung zurücktreten können. Bei anerkanntem Rücktritt besteht ein Anspruch auf einen erneuten Prüfungsversuch. Hatten einzelne Studierende größere technische Probleme während der Klausur, die nicht in den Verantwortungsbereich der betreffenden Studierenden fallen (z.B. durch Missachtung der vorab mitgeteilten Hinweise, wie Nutzung aktueller Browser, Teilnahme an Testklausur, etc.), dann wird die Klausurteilnahme nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gezählt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der betroffene Prüfling das Bestehen der technischen Störung unverzüglich, somit noch während der Prüfung mitteilt und diese Störung nicht während der Prüfung behoben oder - z. B. durch Schreibzeitverlängerung - ausgeglichen werden kann.

    Zwischenfälle sollten auch von der prüfenden Person angemessen dokumentiert werden. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt über mögliche Formulare zur Aufsichtsprotokollierung.

  • Umgang mit Täuschungsversuchen

    Zur Vermeidung der Benachteiligung redlicher Prüflinge sind Sie gehalten, Täuschungsversuche möglichst zu verhindern und - sofern Ihnen Indizien für eine Täuschung vorliegen - diesem Verdacht nachzugehen. Dies umfasst insbesondere die in § 3 Absatz 9 der Corona-Rahmensatzung folgende Befugnisse:

    • die Identitätskontrolle des Prüflings
    • die Prüfungsaufsicht 
    • Roomscan bei begründeten und zu dokumentierenden Anhaltspunkten eines Täuschungsversuchs
    • das Anzeigen-lassen der Bildschirminhalte bei begründenden und zu dokumentierenden Anhaltspunkten eines Täuschungsversuchs

    Im Falle eines Täuschungsverdachts kontaktieren Sie schnellstmöglich den betreffenden Studierenden direkt im Videokonferenzsystem per Breakout-Session oder Chat, um die Situation zu klären. In diesem Fall muss– wie bei Präsenzprüfungen – ein Protokoll über den Vorfall angefertigt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig vorab bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt, ob ein entsprechendes Formular vorliegt, das Sie als Aufsichtsprotokoll nutzen sollten. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, können Sie sich an das Rechtsamt wenden. Die Klausur darf aber immer unter Vorbehalt zu Ende geschrieben und abgegeben werden. Dies müssen die Studierenden kenntlich machen und von Ihnen protokolliert werden.

    Nach der Klausur müssen Sie dem betreffenden Studierenden die Möglichkeit bieten, in einem Anhörungsgespräch das Verdachtsmoment zu besprechen. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Anhörung nicht um eine weitere Prüfung handelt, sondern diese lediglich dazu dienen soll, das Verdachtsmoment auszuräumen oder aber im Ergebnis eine Täuschung festzustellen. Die Angebot einer Anhörung ist vor Bewertung der Prüfung mit 5,0 wegen Täuschung zwingend erforderlich. Nehmen die Studierenden dieses Angebot nicht wahr oder sich im Gespräch nicht zum Verdacht äußern, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Der Prüfende muss dann entscheiden, ob die vorliegenden Verdachtsmomente ausreichen, um eine Täuschung festzustellen. Informieren Sie Ihre Studierenden entsprechend darüber.

Nach der Klausur

  • Abgabe von Lösungswegen

    Nach erfolgter Abgabe der E-Prüfung können Sie den Studierenden ggf. erlauben, ihre ausgefüllten Lösungsvorlagen oder ihre geschriebenen Lösungswege durch die Moodle-Aktivität "Aufgabe" hochzuladen. Dies hilft auch bei der Dokumentation der Klausur bei Widersprüchen.

    Ist kein Scanner vorhanden, so bieten sich z.B. folgende Apps für das Smartphone für eine schnelle Abgabe an (Foto, speichern als pdf, versenden/hochladen): App „Notizen“ bei Apple, App „Docutain“ bei Android.

    → How to moodle@FSU Anleitung: Aufgabe anlegenExterner Link

  • Korrektur

    Prinzipiell bietet Moodle Ihnen die Möglichkeit der automatischen Korrektur der Klausur. Dies kann vor allem bei Multiple Choice-Fragen oder Fragen mit sehr klarer Antwort (einzelne Zahlen, eindeutiger einzelner Begriff) sehr nützlich sein.

    Andere Fragetypen (z. B. Freitext) müssen manuell kontrolliert werden. Auch bei Fragen vom Fragentyp Lückentext (Cloze), können korrekte Lösungen als falsch eingeschätzt werden, z. B. aufgrund kleiner Abweichungen in der Eingabe der Antworten (Schreibfehler, zusätzliche Trennzeichen, zu viele Leerzeichen o. ä.). Daher ist es grundsätzlich notwendig, die Klausurergebnisse manuell nachzuprüfen; insbesondere hinsichtlich eventueller Folgefehler, die mit Hilfe der zusätzlichen handschriftlichen Lösungsskizzen noch besser beurteilt werden können.

    Handschriftliche Lösungen, die ggf. innerhalb einer Aufgabe hochgeladen werden müssen, korrigieren Sie am besten ebenfalls digital (z.B. handschriftlich am Tablet, die sie als Dokument über die Kommentarfunktion einfügen), um die spätere Klausureinsicht und den Archivierungsprozess zu erleichtern. 

    How to moodle@FSU Anleitung: Digitale Klausuren bewerten, drucken und als Tabelle herunterladenExterner Link

  • Nachfragen stellen

    Sie haben als Prüfer oder Prüferin die Möglichkeit in Zweifelsfällen, also insbesondere bei Täuschungsverdacht, Nachfragen bei den Prüflingen zu stellen. Dies muss aber innerhalb der Korrekturfrist geschehen. Die Prüflinge werden in der „Erklärung über die Selbständigkeit“ über diese Möglichkeit in Kenntnis gesetzt.

    Wichtig ist, dass es sich bei diesen mündlichen Rückfragen nicht um eine weitere Prüfung handelt, sondern diese lediglich dazu dienen soll, das Verdachtsmoment auszuräumen. 

    Bevor wegen einer Täuschung die Prüfungsleistung mit 5,0 bewertet wird, muss der Prüfling zwingend angehört werden.

  • Klausureinsicht

    Klausureinsichten können digital per bilateraler Videokonferenz durchgeführt werden.

    Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Sie sich bereits bei Anmeldung zur Klausureinsicht, spätestens aber zu Beginn der Einsicht, bestätigen lassen, dass die/der Studierende sich zur Klausureinsicht allein befindet – im Zweifelsfall ist ein Kameraschwenk erlaubt – und dass ihr/ihm bewusst ist, dass ein Abfotografieren, Download oder ähnliche Form der Kopie der Klausur untersagt ist.

    Die korrigierte E-Prüfung des Prüflings kann dann per Bildschirmfreigabe mit dem Prüfling besprochen werden. Anträge auf Nachkorrektur sollte man schriftlich formulieren und per Mail zusenden lassen.

  • Archivierung der Klausur

    Momentan befindet sich der Prozess der Archivierung digitaler Prüfungen im Aufbau. Die Klausuren bleiben auf den Servern des URZ gespeichert bis das digitale Archiv zur Verfügung steht. In Zukunft soll es eine Schnittstelle auf dem Prüfungsserver geben, über die die Lehrenden per Mausklick signierte PDF-A Dateien generieren und im Anschluss an das Archiv senden. Sie werden informiert, sobald die Schnittstelle zur Verfügung steht.

  • Fragezeichen und Lupe mit Glühlampe
    Illustration: AdobeStock
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zu den anderen digitalen Prüfungsformaten

Reihen von Computern in einem PC Pool
Elektronische Präsenzprüfungen
Mit der Möglichkeit, E-Klausuren in Präsenz in den PC-Pools des MMZ durchzuführen, können Sie die Vorteile von E-Klausuren und Präsenzklausuren kombinieren.