Die während der Corona-Pandemie weit verbreitetes Prüfungsformat einer elektronischen Klausur unter Online-Aufsicht via Zoom ist aufgrund erhöhter Täuschungsanfälligkeit, z.B. durch Einsatz generativer KI und eingeschränkter Aufsichtsmöglichkeit, nicht mehr zu empfehlen.
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Wie ist die derzeitige rechtliche Lage bezüglich KI in Prüfungen an der Universität Jena?
Die Prüfungsordnungen der Friedrich-Schiller-Universität Jena regeln oder sanktionieren den Einsatz von ChatGPT und anderen Bots (nachfolgend „ChatGPT“ oder „KI“ genannt) durch Studierende während der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich. Trotzdem ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht aktuell nicht zulässig, es sei denn, der Prüfende hat den Einsatz explizit gestattet und mit Rahmenbedingungen versehen.
Studierende versichern in der Eigenständigkeitserklärung, die Prüfungsleistung selbstständig und ohne Hilfsmittel oder nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel und Quellen zu erbringen. Nutzten Studierende KI-Anwendungen bei schriftlichen Prüfungen oder Prüfungen ohne Aufsicht, käme dies einer Täuschung über die Eigenständigkeit ihrer Leistung bzw. über die Nutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gleich. Entsprechend der maßgeblichen Prüfungsordnung ist diese zu ahnden. Bei einer erstmaligen Täuschung und nach vorheriger Anhörung des oder der Studierenden erfolgt die Bewertung der Prüfungsleistung mit 5,0.
Da sich die unerlaubte Nutzung von KI allerdings kaum feststellen lässt, sollten Sie entweder die Nutzung von KI explizit zulassen oder Ihre Prüfungsinhalte anpassen, so dass der Einsatz von nur wenig oder gar nicht attraktiv ist.
Didaktische Impulse zur Umsetzung erhalten Sie auf der Seite zu "KI in der Lehre".
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Ich möchte KI im Rahmen einer Hausarbeit ermöglichen. Was muss ich beachten?
In diesem Fall müssen Sie die KI ausdrücklich als Hilfsmittel zulassen. Die Studierenden müssen dann die Nutzung von z. B. ChatGPT oder anderen Tools für die Prüfungsleistung angeben.
Vor diesem Hintergrund der Nutzungsmöglichkeit von KI-Werkzeugen bei Seminar- oder Abschlussarbeiten wurde eine Aktualisierung der Eigenständigkeitserklärung notwendig. Diese wurde durch die Mitglieder der AG „KI in der Lehre“ in Abstimmung mit dem Rechtsamt vorgenommen und schließt grundsätzlich die Verwendung generierenden KI-Werkzeuge zunächst aus.
In einer zusätzlichen Freigabeerklärung, die von der prüfenden Person angepasst werden kann, kann der Einsatz von KI-Werkzeugen jedoch unter festgelegten Bedingungen und mit spezifischen Dokumentatspflichten erlaubt werden. Beide Dokumente können im Hanfried heruntergeladen werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Eigenständigkeitserklärung
Didaktische Impulse zur Umsetzung erhalten Sie auf der Seite zu "KI in der Lehre".
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Kann ich eine E-Klausur unter Online-Aufscht via Zoom durchführen?
Die während der Corona-Pandemie weit verbreitetes Prüfungsformat einer elektronischen Klausur unter Online-Aufsicht via Zoom ist aufgrund erhöhter Täuschungsanfälligkeit, z.B. durch Einsatz generativer KI und eingeschränkter Aufsichtsmöglichkeit, nicht mehr zu empfehlen.
Haben Sie eine größere Gruppe, können Sie zeitgleiche Nutzung mehrerer PC-Pools für die Prüfungszeit beantragen und die Gruppe somit teilen. Beachten Sie bitte, dass hierzu entsprechend mehr Aufsichtspersonal einzuplanen ist.
Einige Lehrende der Universität Jena experimentieren zwar mit dem Bring Your Own Device Ansatz (BYOD) zur Durchführung der E-Klausuren in Präsenz in verschiedenen Räumlichkeiten der Universität. Allerdings bringt dieser Ansatz eigene Herausforderungen mit sich, wie ewa Sicherheit, Datenschutz und Chancengleichheit, die es zu bewältigen gibt. Die Stabsstelle Digitale Universität strebt daher an, in der nächsten Zeit gemeinsam mit Lehrenden und Studiereden im Rahmen der Digitalisierungs-Stakeholdergruppen ein belastbares und skalierbares BYOD-Konzept für die Universität Jena zu entwickeln.
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Wo kann ich mich über aktuelle Entwicklungen bezüglich KI in der Lehre und Prüfungen an der Universität Jena informieren?
Auf der offiziellen Seite zu „KI in der Lehre", die von der Akademie für Lehrentwicklung (ALe) und der Stabsstelle Digitale Universität gepflegt wird, sind aktuelle Informationen, weiterführende Hinweise, Ansrpechpersonen sowie Veranstaltungshinweise gebündelt dargestellt. → zur Seite
Für den Austausch zwischen KI-Interessierten der Universität wurde eine Mailingliste zur KI-Thematik eingerichtet. Wir möchten jeden Interessierten herzlich einladen der Mailingliste ki-forum@lserv.uni-jena.de beizutreten. Diese Liste dient sowohl dem Informationsaustausch und der Vernetzung als auch als Plattform für Diskussionen. → zur MailinglisteExterner Link
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Darf ich von den im Modulkatalog angegebenen Prüfungsformaten abweichen?
Nein. Die Corona-Rahmensatzung der Universität Jena, die eine Abweichung von dem im Modulkatalog angegebenen Prüfungsformat erlaubte, ist zum 30. September 2021 bis auf § 3 (Prüfungen in elektronischer Form) und § 5 Prüfungsfristen (Auswirkung der Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit nach ThürCorPanG), ist außer Kraft getreten. Sofern gemäß der Angabe in der Modulbeschreibung mehrere Prüfungsformen (z.B. Klausur, Hausarbeit) in Betracht kommen, so geben Sie die für die aktuelle Veranstaltung gewählte Prüfungsform den Studierenden bitte spätestens zu Veranstaltungsbeginn bekannt.
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Wie muss ich die Studierenden über die E-Klausur informieren?
E-Klausuren stellen eine eigene Prüfungsform dar und sollten in der Modulbeschreibung, z. B. als Moodle-Test, aufgezeigt werden. Informieren Sie die Studierenden in jedem Fall spätestens zu Vorlesungsbeginn, über das elektronische Prüfungsformat.
Diese Information können Sie in Friedolin z. B. in den Kommentaren hinterlegen, sodass die Studierenden vor der Prüfungsanmeldung wissen, welches Format sie erwartet. Senden Sie bitte in der gleichen Mail die gesetzlich erforderlichen Datenschutz bei der Durchführung im elektronischen Prüfungsformat. an die Studierenden.
Die E-Klausur unter Online-Aufsicht war in der Corona-Pandemie ein sehr verbreitetes Prüfungsformat. Aufgrund der erhöhten Täuschungsanfälligkeit (z.B. durch Einsatz generativer KI und eingeschränkter Aufsichtsmöglichkeit) ist diese nicht mehr zu empfehlen.
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Kann ich die E-Klausur unter Nutzung von Endgeräten der Studierenden durchführen, gemäß dem Bring Your Own Device Ansatz?
Einige Lehrende der Universität Jena experimentieren zwar mit dem Bring Your Own Device Ansatz (BYOD) zur Durchführung der E-Klausuren in Präsenz in verschiedenen Räumlichkeiten der Universität. Allerdings bringt dieser Ansatz eigene Herausforderungen mit sich, wie ewa Sicherheit, Datenschutz und Chancenglechheit, die es zu bewältigen gibt. Die Stabsstelle Digitale Universität strebt daher an, in der nächsten Zeit gemeinsam mit Lehrenden und Studiereden im Rahmen der Digitalisierungs-Stakeholdergruppen ein belastbares und skalierbares BYOD-Konzept für die Universität Jena zu entwickeln.
Bis dahin empfehlen wir daher die Durchführung der E-Klausuren in den PC-Pools der Universität.
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Kann ich das Lehrmoodle (moodle.uni-jena.de) für die Durchführung der E-Klausur nutzen?
Nein. Die Friedrich-Schiller-Universität bietet seit dem 20. Juli 2020 einen dezidierten Prüfungsserver für E-Klausuren an. Das System basiert auf dem aus der Lehre bekannten System Moodle, wurde jedoch für den Prüfungskontext angepasst. Der Server ist unter exam.uni-jena.de zu erreichen. Dieser ist zwingend für E-Prüfungen zu nutzen.
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Wie kann ich einen virtuellen Prüfungsraum auf Moodle (exam.uni-jena.de) beantragen?
Prüfungsräume können über das URZ Servicedesk Externer Linkbeantragt werden.
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Was ist der Safe Exam Browser und darf ich diesen nutzen?
Der Safe-Exam-Browser wurde von der ETH Zürich entwickelt, um die Computer der Studierenden für die Zeit der Klausur in einen Lockdown-Modus zu versetzen. Allerdings stellt die Verwendung einen starken Eingriff in die Computersysteme der Studierenden dar, denn der Browser muss installiert werden und erhält für eine gewisse Zeit die Kontrolle über die Laptops. Darüber hinaus ist die Konfiguration nicht trivial und deshalb relativ fehleranfällig. Zusätzlich haben unabhängige Tests gezeigt, dass Studierende mit relativ geringen technischen Kenntnissen bereits Wege finden, den Safe-Exam-Browser zu umgehen.
Aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen sehen Sie bitte von einer Verwendung ab.
Für E-Klausuren unter Präsenzaufsicht in den PC-Pools des Universität kann der Safe-Exam-Browser jedoch eingesetzt werden, da er auf den Poolgeräten bereits vorinstalliert ist.
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Wie erhalte ich als UKJ-Mitarbeiter oder -Mitarbeiterin Zugang zum Prüfungsserver?
Sie benötigen dafür einen URZ-Account. Alle Personen, die eine med.uni-jena.de E-Mailadresse haben, besitzen automatisch einen solchen Account. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, wenden Sie sich mit einer kurzen E-Mail an den IT-Service der Uni Jena: itservice@uni-jena.de
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Was passiert, wenn bei Studierenden während der Prüfung technische Störungen auftreten?
Sollte es zu technischen Problemen kommen, beruhigen Sie die Prüflinge und prüfen Sie eine Behebung oder einen Ausgleich der Störung, etwa durch eine Schreibzeitverlängerung.
In jedem Fall wird empfohlen, dass zusätzlich einige Klausuren in Papierform ausgedruckt werden und einzelne Zusatzgeräte vor Ort verfügbar sind, damit in Notfällen schnell reagiert werden kann.
Grundsätzlich gilt immer, dass Studierende, die unverschuldet nicht an der Klausur teilnehmen können, von der Prüfung zurücktreten können. Bei anerkanntem Rücktritt besteht ein Anspruch auf einen erneuten Prüfungsversuch. Hatten Studierende größere technische Probleme während der Klausur, die nicht in den Verantwortungsbereich der betreffenden Studierenden fallen (z.B. durch Missachtung der vorab mitgeteilten Hinweise, Teilnahme an Testklausur, etc.), dann wird die Klausurteilnahme nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gezählt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese Störung nicht während der Prüfung behoben oder - z. B. durch Schreibzeitverlängerung - ausgeglichen werden kann.
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Wie gehe ich damit um, wenn ich einen Studierenden bei einem Täuschungsversuch ertappe?
Sofern Ihnen Indizien für eine Täuschung vorliegen, gehen Sie diesem Verdacht nach.
In diesem Fall muss – wie bei Pen-and-Paper-Klausuren – ein Protokoll über den Vorfall angefertigt werden. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, können Sie sich an das Rechtsamt wenden. Eine Anhörung ist vor Bewertung der Prüfung mit 5,0 wegen Täuschung zwingend erforderlich. Die Klausur darf aber immer unter Vorbehalt zu Ende geschrieben und abgegeben werden. Dies muss der Studierende kenntlich machen. Informieren Sie Ihre Studierenden entsprechend darüber.
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Wie kann ich die Klausuren archivieren?
Momentan befindet sich der Prozess der Archivierung digitaler Prüfungen im Aufbau. Die Prüfungen bleiben auf den Servern des URZ gespeichert bis das digitale Archiv zur Verfügung steht. In Zukunft soll es eine Schnittstelle auf dem Prüfungsserver geben, über die die Lehrenden per Mausklick signierte PDF-A Dateien generieren und im Anschluss an das Archiv senden können. Sie werden informiert, sobald die Schnittstelle zur Verfügung steht.
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Kann ich Hausarbeiten o.Ä. auf dem Lehrmoodle einreichen assen?
Die Friedrich-Schiller-Universität bietet seit dem 20. Juli 2020 einen dezidierten Prüfungsserver (exam.uni-jena.deExterner Link) an. Das System basiert auf dem aus der Lehre bekannten System Moodle, wurde jedoch für den Prüfungskontext angepasst und ist zwingend für E-Klausuren zu nutzen. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen wird empfohlen, auch unbeaufsichtigte schriftliche Prüfungsformate, z. B. auch Hausarbeiten, die bisher z. B. per E-Mail eingereicht wurden, ebenfalls über den sicheren Prüfungsserver exam.uni-jena.deExterner Link einreichen zu lassen.
Auf diesem Wege können sowohl Sie sich als Prüfende, als auch die Studierenden über eine fristgerechte Abgabe absichern und diese nachweisen. Zum anderen lassen sich die (ggf. papierlos korrigierten und benoteten) Hausarbeiten zukünftig auch automatisch digital archivieren.