-
Wie ist die derzeitige rechtliche Lage bezüglich KI in Prüfungen an der Universität Jena?
Die Prüfungsordnungen der Friedrich-Schiller-Universität Jena regeln oder sanktionieren den Einsatz von ChatGPT und anderen Bots (nachfolgend „ChatGPT“ oder „KI“ genannt) durch Studierende während der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich. Trotzdem ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht aktuell nicht zulässig, es sei denn, der Prüfende hat den Einsatz explizit gestattet und mit Rahmenbedingungen versehen.
Studierende versichern in der Eigenständigkeitserklärung, die Prüfungsleistung selbstständig und ohne Hilfsmittel oder nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel und Quellen zu erbringen. Nutzten Studierende KI-Anwendungen bei schriftlichen Online-Prüfungen oder Prüfungen ohne Aufsicht, käme dies einer Täuschung über die Eigenständigkeit ihrer Leistung bzw. über die Nutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gleich. Entsprechend der maßgeblichen Prüfungsordnung ist diese zu ahnden. Bei einer erstmaligen Täuschung und nach vorheriger Anhörung des oder der Studierenden erfolgt die Bewertung der Prüfungsleistung mit 5,0.
Da sich die unerlaubte Nutzung von KI allerdings kaum feststellen lässt, sollten Sie entweder die Nutzung von KI explizit zulassen oder Ihre Prüfungsinhalte anpassen, so dass der Einsatz von nur wenig oder gar nicht attraktiv ist.
Didaktische Impulse zur Umsetzung erhalten Sie auf der Seite zu "KI in der Lehre".
-
Ich habe Bedenken, dass Studierende KI bei Online-Prüfungen nutzen. Wie kann ich das verhindern?
Das lässt sich kaum verhindern bzw. aufdecken. Die unzulässige Nutzung entspricht den aktuell geltenden rechtlichen Regelungen. Auch wenn Prüfungsordnungen den Einsatz von ChatGPT und anderen Bots (nachfolgend „ChatGPT“ oder „KI“ genannt) durch Studierende während der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich regeln oder gesondert sanktionieren, ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht an unserer Universität aktuell nicht zulässig.
Da eine unerlaubte Nutzung im Nachhinein allerdings nicht nachweisbar ist, sollten Sie die Prüfungen zur Vermeidung von Täuschungen vorab auf Täuschungsmöglichkeiten hin betrachten. Die aktuelle Rechtslage der Universität Jena erlaubt weder den Einsatz von Lockdown-Browsern durch Sie als Prüferin bzw. Prüfer bei Online-Prüfungen noch die Ergänzung schriftlicher Prüfungen etwa durch weitere z. B. mündliche Prüfungselemente, es sei denn, dies ergibt sich bereits aus der konkreten, aktuell geltenden Modulbeschreibung.
Neben der notwendigen Einforderung einer unterschriebenen Eigenständigkeitserklärung kann jedoch ggf. die Aufgabenstellung so geändert oder angepasst werden, dass die Nutzung von KI-basierten Systemen wenig oder gar nicht attraktiv ist. Von leicht recherchierbaren Sachfragen im offenen Antwortformat oder Essays zur Begründung bestimmter Fallbeispiele z. B. wäre dagegen abzuraten.
Didaktische Impulse zur Umsetzung erhalten Sie auf der Seite zu "KI in der Lehre".
-
Ich möchte KI im Rahmen einer Hausarbeit ermöglichen. Was muss ich beachten?
In diesem Fall müssen Sie die KI ausdrücklich als Hilfsmittel zulassen. Die Studierenden müssen dann die Nutzung von z. B. ChatGPT oder anderen Tools für die Prüfungsleistung angeben.
Vor diesem Hintergrund der Nutzungsmöglichkeit von KI-Werkzeugen bei Seminar- oder Abschlussarbeiten wurde eine Aktualisierung der Eigenständigkeitserklärung notwendig. Diese wurde durch die Mitglieder der AG „KI in der Lehre“ in Abstimmung mit dem Rechtsamt vorgenommen und schließt grundsätzlich die Verwendung generierenden KI-Werkzeuge zunächst aus.
In einer zusätzlichen Freigabeerklärung, die von der prüfenden Person angepasst werden kann, kann der Einsatz von KI-Werkzeugen jedoch unter festgelegten Bedingungen und mit spezifischen Dokumentatspflichten erlaubt werden. Beide Dokumente können im Hanfried heruntergeladen werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Eigenständigkeitserklärung
Didaktische Impulse zur Umsetzung erhalten Sie auf der Seite zu "KI in der Lehre".
-
Wo kann ich mich über aktuelle Entwicklungen bezüglich KI in der Lehre und Prüfungen an der Universität Jena informieren?
Auf der offiziellen Seite zu „KI in der Lehre", die von der Akademie für Lehrentwicklung (ALe) und dem Vizepräsidium für Digitalisierung gepflegt wird, sind aktuelle Informationen, weiterführende Hinweise, Ansrpechpersonen sowie Veranstaltungshinweise gebündelt dargestellt. → zur Seite
Für den Austausch zwischen KI-Interessierten der Universität wurde eine Mailingliste zur KI-Thematik eingerichtet. Wir möchten jeden Interessierten herzlich einladen der Mailingliste ki-forum@lserv.uni-jena.de beizutreten. Diese Liste dient sowohl dem Informationsaustausch und der Vernetzung als auch als Plattform für Diskussionen. → zur MailinglisteExterner Link
-
Darf ich von den im Modulkatalog angegebenen Prüfungsformaten abweichen?
Nein. Die Corona-Rahmensatzung der Universität Jena, die eine Abweichung von dem im Modulkatalog angegebenen Prüfungsformat erlaubte, ist zum 30. September 2021 bis auf § 3 (Prüfungen in elektronischer Form) und § 5 Prüfungsfristen (Auswirkung der Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit nach ThürCorPanG), außer Kraft getreten. Sofern gemäß der Angabe in der Modulbeschreibung mehrere Prüfungsformen (z.B. Klausur, Hausarbeit) in Betracht kommen, so geben Sie die für die aktuelle Veranstaltung gewählte Prüfungsform den Studierenden bitte spätestens zu Veranstaltungsbeginn bekannt.
-
Wie muss ich die Studierenden über die E-Klausur bzw. Online-Klausur informieren?
E-Klausuren stellen eine eigene Prüfungsform dar und sollten in der Modulbeschreibung, z. B. als Moodle-Test, aufgezeigt werden. Informieren Sie die Studierenden in jedem Fall spätestens zu Vorlesungsbeginn, über das elektronischen Prüfungsformat und spätestens 14 Tage vor der Prüfung über das Aufsichtsformat (Onlineaufsicht oder Präsenzaufsicht im PC-Pool)
Diese Information können Sie in Friedolin z. B. in den Kommentaren hinterlegen, sodass die Studierenden vor der Prüfungsanmeldung wissen, welches Format sie erwartet. Senden Sie bitte in der gleichen Mail die gesetzlich erforderlichen Datenschutz bei der Durchführung im elektronischen Prüfungsformat. an die Studierenden.
Wenn Sie beispielsweise eine schriftliche Prüfung unter Begleitung per Zoom durchführen, würden Sie Ihre Mail dementsprechend wie folgt formulieren können: „Die Hinweise zum Datenschutz bei dieser E-Prüfung finden sie im Hanfried". Informieren Sie die Studierenden ebenfalls darüber, dass sie die Kameras während der Klausur einschalten müssen. So können Sie bereits im Vorfeld auf Widerstände oder technische Schwierigkeiten reagieren.
-
Können die Studierenden ihre mobilen Endgeräte für die Online-Klausuren nutzen?
Die kurze Antwort lautet: Wir raten vom Einsatz mobiler Endgeräte für die E-Prüfungen ab, da es zu Problemen und Fehler bei der Darstellung der Fragen kommen kann. Rein formal ist es aber möglich, den Prüfungsserver der Friedrich-Schiller-Universität Jena (exam.uni-jena.de) mit jedem beliebigen Endgerät über aktuelle Browser aufzurufen.
Allerdings sollten Sie beachten, dass auf dem Server die Moodle-Version 3.9 läuft und für Desktop-Anwendungen optimiert ist. Die separat verfügbare Moodle App steht an der Uni Jena nicht zur Verfügung, so dass auch auf mobilen Endgeräten Moodle nur über den Browser (Edge, Chrome, Firefox, Safari etc.) aufgerufen werden kann.
Für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Prüfungen empfehlen wir, den Prüfungsraum in einem der aktuellen Browser (Edge, Chrome, Firefox, Safari etc.) auf einem Desktop-Gerät zu öffnen und das Anzeigefenster sowie den Inhaltsbereich möglichst groß darzustellen. Hier hilft es unter anderem, direkt in der Benutzeroberfläche von Moodle die linke Menüspalte über das Hamburger-Menü (drei Striche oben links) auszublenden.
Vor allem beim Einsatz von Drag&Drop- sowie MC-Fragen kann es bei einer zu kleinen Bildschirmdarstellung dazu kommen, dass Felder nicht korrekt angezeigt werden oder Checkboxen nicht zu sehen sind und die Studierenden damit keine Antwort abgeben können.
Um solche Probleme und Fehler zu vermeiden, raten wir vom Einsatz mobiler Endgeräte für die Prüfung ab. Bitte informieren Sie die Prüflinge im Vorfeld der Online-Klausur entsprechend.
-
Müssen Studierende immer eine Eigenständigkeitserklärung und einen Scan der Thoska abgeben?
Ja. Laut §3 Absatz 5 der Corona-Rahmensatzung (2. Änderung vom 5. Mai 2021) ist die Eigenständigkeitserklärung eine Zulassungsvoraussetzung für die E-Prüfung und muss von den Studierenden vor der Prüfung abgegeben werden. Diese dient dem Zweck zu verhindern, dass eine andere Person die Prüfung absolviert und muss demnach stets eingeholt werden.
Bisher wurde die Eigenständigkeitserklärung als Scan mit Unterschrift der Studierenden in den Moodle-Raum hochgeladen. Ab dem Wintersemester 2023/24 wird nur noch ein Scan der Thoska für die Identitätsüberprüfung benötigt. Für die Erklärung, dass die Aufgaben eigenständig und allein durch den Studierenden oder die Studierende bearbeitet werden, wurde das Grundgerüst des Prüfungsraumes angepasst. Nach der Einreichung der Thoska über die Aktivität "Aufgabe" gelangen die Studierenden zur Testaktivität "Eigenständigkeitserklärung". Durch deren Bestätigung gelangen die Studierenden zur Testaktivität "Belehrung und Prüfungsfähigkeit" und anschließend zu den Prüfungsaufgaben.
Um für sich selbst und die Studierenden Erleichterung zu schaffen, ist es ratsam für das Einsammeln der Thoska-Scans die im Prüfungsraum vorangelegte „Aufgabe“ in Moodle zu nutzen. So erhalten Sie die Dokumente alle gesammelt und den Studierenden zugeordnet an einem Ort.
-
Darf ich in einer Klausur mit Videoaufsicht verlangen, dass die Studierenden ihre Kamera einschalten?
Die kurze Antwort lautet: ja.
Nach der 2. Änderung der Corona-Rahmensatzungpdf, 347 kb (vom 5. Mai 2021) ist die Videoaufsicht auch bei Open-Book-Klausuren verpflichtend. Hintergrund ist, dass geeignete Aufsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um den Charakter einer Klausur als Aufsichtsarbeit unter chancengleichen Bedingungen zu gewährleisten. Anders als bei Online-Lehrveranstaltungen per Videokonferenzsystem bei denen die Verarbeitung von Audio- und Videodaten der Studierenden nur auf Grundlage einer freiwilligen und widerruflichen Einwilligung erfolgt, gelten für schriftliche und mündliche Online-Prüfungen mit Videokonferenzsystem andere datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen. Hier erfolgt die Datenverarbeitung auf gesetzlicher Grundlage (§ 3 Absatz 9 der Corona-Rahmensatzung), d. h. die Datenverarbeitung ist rechtmäßig, wenn und soweit sie zur Erfüllung der Aufgabe der Universität Jena zur Abnahme von Prüfungen erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ergibt sich daraus, dass Täuschungshandlungen zu vermeiden sind und im Ergebnis gleiche Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer geschaffen werden. Eine Einwilligung der Studierenden ist daher nicht erforderlich und soll auch nicht ergänzend eingeholt werden.
Die Kameras müssen also in der Prüfungssituation eingeschaltet werden.
-
Wie gehe ich damit um, wenn Studierende nicht über eine Webcam verfügen und folglich keine Videoaufsicht stattfinden kann?
Ist bereits vor der Klausur bekannt, dass einzelne Studierende keine Webcam besitzen oder nur über wenig Bandbreite bei der Internetverbindung verfügen, können Sie anbieten, dass die Klausur vor Ort (am Lehrstuhl, in einem Seminarraum, im PC-Pool) geschrieben werden kann.
Darüber hinaus können die Studierenden die für die Prüfungen erforderliche Webcam beim Multimedizentrum ausleihen.
Diese Option können bspw. Studierende, die sich im Ausland befinden, nicht wahrnehmen. In diesem Fall könnten Studierende einen Rücktritt beim Prüfungsamt erklären und den Zweittermin / Nachschreibetermin als Ersten Termin/Versuch nutzen. Dies ist unbedingt mit dem Prüfungsamt im Vorfeld zu klären.
-
Kann ich das Lehrmoodle (moodle.uni-jena.de) für die Durchführung der E-Klausur nutzen?
Nein. Die Friedrich-Schiller-Universität bietet seit dem 20. Juli 2020 einen dezidierten Prüfungsserver für E-Klausuren an. Das System basiert auf dem aus der Lehre bekannten System Moodle, wurde jedoch für den Prüfungskontext angepasst. Der Server ist unter exam.uni-jena.de zu erreichen. Dieser ist zwingend für E-Prüfungen zu nutzen.
-
Wie kann ich einen virtuellen Prüfungsraum auf Moodle (exam.uni-jena.de) beantragen?
Prüfungsräume können über das URZ Servicedesk Externer Linkbeantragt werden.
-
Was ist der Safe Exam Browser und darf ich diesen nutzen?
Der Safe-Exam-Browser wurde von der ETH Zürich entwickelt, um die Computer der Studierenden für die Zeit der Klausur in einen Lockdown-Modus zu versetzen. Allerdings stellt die Verwendung einen starken Eingriff in die Computersysteme der Studierenden dar, denn der Browser muss installiert werden und erhält für eine gewisse Zeit die Kontrolle über die Laptops. Darüber hinaus ist die Konfiguration nicht trivial und deshalb relativ fehleranfällig. Zusätzlich haben unabhängige Tests gezeigt, dass Studierende mit relativ geringen technischen Kenntnissen bereits Wege finden, den Safe-Exam-Browser zu umgehen.
Aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen sehen Sie bitte von einer Verwendung ab.
Für elektronische Präsenzprüfungen in den PC-Pools des MMZ kann der Safe-Exam-Browser jedoch eingesetzt werden, da er auf den Poolgeräten bereits vorinstalliert ist.
-
Wie erhalte ich als UKJ-Mitarbeiter oder -Mitarbeiterin Zugang zum Prüfungsserver?
Sie benötigen dafür einen URZ-Account. Alle Personen, die eine med.uni-jena.de E-Mailadresse haben, besitzen automatisch einen solchen Account. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, wenden Sie sich mit einer kurzen E-Mail an den IT-Service der Uni Jena: itservice@uni-jena.de
-
Was passiert, wenn bei Studierenden während der Prüfung die Internetverbindung ausfällt?
Haben Studierende eine instabile Internetverbindung, können Sie als Lehrperson nicht aktiv helfen. Entscheidend ist stattdessen der Umgang mit dieser Situation.
Informieren Sie die Studierenden vor der Prüfung, dass sie sich zur Vermeidung prüfungsrechtlicher Nachteile beim Ausfall der Internetverbindung während der Klausur zwingend umgehend melden und ihre technischen Probleme (glaubhaft) mitteilen müssen. Kann nicht nachgewiesen werden, dass die technische Störung in den Verantwortungsbereich der betreffenden Studierenden fällt (z.B. durch Missachtung der vorab mitgeteilten Hinweise, wie Nutzung aktueller Browser, Teilnahme an Testklausur, etc.), prüfen Sie bitte eine Behebung oder einen Ausgleich der Störung, etwa durch eine Schreibzeitverlängerung. Ist dies nicht möglich, wird die Klausurteilnahme nicht gewertet und die Prüfung ist zu wiederholen.
Dies gilt jedoch nur dann, wenn der betroffene Prüfling das Bestehen der technischen Störung unverzüglich mitgeteilt.
Eine wichtige Information ist, dass der Prüfungsserver alle Aktivitäten zwischenspeichert. Das heißt, dass die Studierenden bei einem kurzzeitigen Internetausfall direkt nach der Wiederverbindung an der Stelle weiterarbeiten können, an der das Netz ausgefallen ist. Es gehen also keine Lösungen verloren.
→ How to Moodle@FSU Anleitung: Einrichtung einer Schreibzeitverlängerung zum Nachteilsausgleichpdf, 113 kb
-
Wie kann ich Täuschungssversuchen vorbeugen?
Um eine faire Prüfung für alle Prüflinge zu gewährleisten, ist bei einer E-Prüfung unter Onlineaufsicht auf folgendes zu achten:
- Die beste Möglichkeit, einer Täuschung vorzubeugen ist eine Prüfung in Präsenz.
- Eine wichtige Strategie ist die klare Definition erlaubter und unerlaubter Hilfsmittel. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, die Prüfung im Open-Book-Format durchzuführen. Dabei dürfen die Studierenden in ihren Unterlagen, im Internet und auch in Büchern nachschlagen. Dabei ist auf einfache Wissensabfragen zu verzichten, sondern entsprechende Transferfragen zu stellen. (Wichtig: Auch bei Open-Book-Prüfungen ist eine Aufsicht zwingend erforderlich!)
- Moodle bietet Ihnen die Möglichkeit, die Studierenden in Gruppen einzuteilen. So können Sie beispielsweise Nachrichten nur an diese Gruppe versenden bzw. Materialien, Klausuren oder ähnliches nur für diese Gruppe sichtbar machen. Es bietet sich an, mehrere Gruppen anzulegen und jeder Gruppe eine eigene Klausurvariante zuzuordnen. Sie können (möglicherweise abhängig von der Zahl der Prüflinge) die Gruppeneinteilung auch erst zu Beginn der Klausur vornehmen, sodass die Studierenden sich nicht vorher absprechen können.
- Eine Variation der Klausur für jeden Prüfling ist durch die Reihenfolge der Aufgaben und innerhalb von Aufgaben eine zufällige Anordnung der Antwortmöglichkeiten möglich.
- Außerdem ist es möglich jedem Studierenden individuelle Fragen aus einer Fragekategorie (Fragetyp: Zufallsfrage) zuweisen zu lassen. Dies bietet sich bei Fragen an, die sich auf verschiedene Beispiele beziehen oder zur Variationen der Antwortmöglichkeiten. Achten Sie bei der Erstellung darauf, dass sich der Schwierigkeitsgrad nicht ändert und die Fragen nur leicht abgewandelt sind.
Anleitungen zum Umgang mit der Fragesammlung und der entsprechenden Testkonfiguration finden Sie hier:
→ How to Moodle@FSU Anleitung: Test als digitale Klausur einrichtenExterner Link
→ How to Moodle@FSU Anleitung: Fragesamlung anlegen und exportieren / importierenExterner LinkZur Vermeidung der Benachteiligung redlicher Prüflinge sind Sie darüber hinaus gehalten, Täuschungsversuche zu verhindern und - sofern Ihnen Indizien für eine Täuschung vorliegen, diesem Verdacht nachzugehen. Dies umfasst insbesondere die in § 3 Absatz 9 der Corona-Rahmensatzung folgende Befugnisse:
- die Identitätskontrolle des Prüflings
- die Prüfungsaufsicht (Bei Klausuren ist immer eine Aufsicht zu gewährleisten, bei E-Klausuren unter Onlineaufsicht in Form einer Videoaufsicht)
- Roomscan bei begründeten und zu dokumentierenden Anhaltspunkten eines Täuschungsversuchs
- das Anzeigen-lassen der Bildschirminhalte bei begründenden und zu dokumentierenden Anhaltspunkten eines Täuschungsversuchs
-
Wie gehe ich damit um, wenn ich einen Studierenden bei einem Täuschungsversuch ertappe?
Im Falle eines Täuschungsverdachts kontaktieren Sie schnellstmöglich den betreffenden Studierenden direkt im Videokonferenzsystem per Breakout-Session oder Chat, um die Situation zu klären. In diesem Fall muss– wie bei Präsenzprüfungen – ein Protokoll über den Vorfall angefertigt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig vorab bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt, ob ein entsprechendes Formular vorliegt, das Sie als Aufsichtsprotokoll nutzen sollten. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, können Sie sich an das Rechtsamt wenden. Die Klausur darf aber immer unter Vorbehalt zu Ende geschrieben und abgegeben werden. Dies müssen die Studierenden kenntlich machen und von Ihnen protokolliert werden.
Nach der Klausur müssen Sie dem betreffenden Studierenden die Möglichkeit bieten, in einem Anhörungsgespräch das Verdachtsmoment zu besprechen. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Anhörung nicht um eine weitere Prüfung handelt, sondern diese lediglich dazu dienen soll, das Verdachtsmoment auszuräumen oder aber im Ergebnis eine Täuschung festzustellen. Die Angebot einer Anhörung ist vor Bewertung der Prüfung mit 5,0 wegen Täuschung zwingend erforderlich. Nehmen die Studierenden dieses Angebot nicht wahr oder sich im Gespräch nicht zum Verdacht äußern, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Der Prüfende muss dann entscheiden, ob die vorliegenden Verdachtsmomente ausreichen, um eine Täuschung festzustellen. Informieren Sie Ihre Studierenden entsprechend darüber.
-
Wie kann ich die Klausuren archivieren?
Momentan befindet sich der Prozess der Archivierung digitaler Prüfungen im Aufbau. Die Prüfungen bleiben auf den Servern des URZ gespeichert bis das digitale Archiv zur Verfügung steht. In Zukunft soll es eine Schnittstelle auf dem Prüfungsserver geben, über die die Lehrenden per Mausklick signierte PDF-A Dateien generieren und im Anschluss an das Archiv senden können. Sie werden informiert, sobald die Schnittstelle zur Verfügung steht.