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Die digitale Verwaltung im Freistaat kommt wieder einen Schritt voran. Das Land Thüringen unterstützt die Fortführung der beiden KI-gestützten-Projekte "Canarėno" und "simpLEX" an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dafür wurden jetzt 4,3 Millionen Euro freigegeben, die aus dem Konjunkturpaket des Bundes stammen.
Das Konjunkturpaket des Bundes zielt darauf ab, das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen - kurz OZG - beschleunigt umzusetzen. Die beiden Projekte „Canarėno und „simpLEX“ verfolgen genau dieses Ziel. Die Forschenden der Arbeitsgruppe "Offenes Design digitaler Verwaltungsarchitekturen" der Universität Jena schaffen für die beschleunigte Umsetzung elektronischer Verwaltungsleistungen die notwendigen Grundlagen, um zukünftig eine höhere Automatisierung bei der Bereitstellung elektronischer Verwaltungsleistungen zu erreichen.
„Mit den Projekten ‘Canarėno‘ und ‘simpLEX‘ werden wichtige Grundsteine für die Verwaltungsdigitalisierung gelegt. Mittels KI-gestützter-Prozesse kann zukünftig einer verbesserten Prozessoptimierung sowie einer nutzerfreundlichen digitalen Verwaltung Rechnung getragen werden. Erste Ergebnisse konnten bereits veröffentlicht werden“, so Finanzstaatssekretär und CIO für Digitalisierung der Thüringer Landesregierung, Dr. Hartmut Schubert.
Die Projekte sind im Kompetenzzentrum Digitale Forschung (zedif) und der Heinz-Nixdorf-Professur für verteilte Informationssysteme der Universität Jena angesiedelt. Projektpartner sind die Stadtverwaltung Jena, das DLR Institut für Datenwissenschaften, die Universität Bielefeld und die Stein-Hardenberg Institut GmbH.
Hintergrund:
Im Projekt „Canarėno: Computerunterstützte Analyse elektronisch verfügbarer Rechtsnormen“ wollen die Expertinnen und Experten das Erstellen von Online-Formularen verbessern. Werden Bestimmungen geändert oder neue Gesetze verabschiedet, dann erfordert das immer auch neue Formulare und Anträge, denn die Informationen, die Bürgerinnen und Bürger vorlegen müssen, um eine Verwaltungsleistung zu beantragen und schließlich zu beziehen, ändern sich dadurch in der Regel ebenfalls. Ein Team mit Mitgliedern aus dem Bereichen Informatik, Computerlinguistik und Datenwissenschaft will nun Methoden entwickeln, durch die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz aus elektronisch verfügbaren Rechtsnormen, also entsprechenden Gesetzestexten, die erforderlichen Angaben automatisch ausgelesen werden können. So könnte die Verwaltung neue Leistungen schneller digital zur Verfügung stellen und bestehende Formulare einfacher und schneller an geänderte Rechtsnormen anpassen. Der Zeit- und Kostenaufwand des manuellen Aktualisierens der digitalen Verwaltungsprozesse wird dadurch spürbar verringert. Die dafür erforderlichen Entwicklungen im Bereich maschinelles Lernen sind Hauptgegenstand dieses ersten Projektes.
Die Umsetzung der digitalen Verwaltung ist außerdem eine Herausforderung, da es bei der Erstellung einer entsprechenden einheitlichen Infrastruktur sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine Vielzahl an rechtlichen und technischen Standards zu berücksichtigen gilt. Zudem müssen die digitalen Angebote für die Bürgerinnen und Bürger nutzerfreundlich sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden einfach bearbeitbar gestaltet sein und Regularien, wie etwa die Datenschutzbestimmungen, berücksichtigen. Diesen Herausforderungen stellt sich das Projekt „simpLEX: Vereinfachung der Erstellung und Verarbeitung elektronischer Dokumente durch Zuhilfenahme maschinenlesbarer Normentexte und Dokumentenbausteine“.
Die Projektpartner wollen einen Vorschlag für eine Referenzarchitektur für eine entsprechende Verwaltungssoftware entwickeln, die beispielgebend für eine breite Anwendung im Bereich der digitalen Administration sein kann. Dabei wollen sie auf sogenannte Low-Code- bzw. No-Code-Plattformen zurückgreifen – also Software, die mittels visueller Diagramme in einer Art Baukastensystem programmiert wird.
Die Bausteine sollen dabei weitgehend automatisiert erstellt und konfiguriert werden. Ein solches System hat den Vorteil, dass der digitale Verwaltungsprozess nach Änderungen rechtlicher oder technischer Richtlinien durch die Bearbeitung oder Ergänzung einzelner Segmente schnell und unkompliziert angepasst werden kann. Außerdem soll dieses einfache Verfahren garantieren, dass die Behörden selbst oder Dienstleister vor Ort ohne umfangreiche Programmierkenntnisse Änderungen vornehmen können.
Original-Publikation:
R. Erd, L. Feddoul, C. Lachenmaier and M. J. Mauch: Evaluation of Data Augmentation for Named EntityRecognition in the German Legal Domain, DOI: https://ceur-ws.org/Vol-3257/paper7.pdfExterner Link